Wie reagiert das EDA?IS-Mord in Marokko – zwei Schweizern droht die Todesstrafe
gusi
23.1.2019
Die Reise nach Marokko endete für zwei skandinavische Touristinnen im Dezember tödlich. Bei einem Überfall wurden ihnen die Kehlen aufgeschnitten. Zwei verdächtigten Männern mit Schweizer Pass droht jetzt die Todesstrafe.
Schon kurz nach der Tat hat die marokkanische Polizei mehrere Verdächtige festgenommen. Darunter auch zwei IS-Anhänger mit Schweizer Pass. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die Genfer Kevin Z. (25) und Nicolas P. (32) am Mord beteiligt gewesen sind.
Todesstrafe gefordert
Marokko stuft den Angriff auf die zwei Frauen als terroristischen Akt ein, darum könnten die Richter die Täter zum Tode verurteilen. Zwar werden in Marokko seit 1993 keine Exekutionen mehr ausgeführt, dafür schmoren zahlreiche zum Tode verurteilte Schwerverbrecher im berüchtigten Todestrakt des Kenitra-Gefängnisses. Nach der brutalen Tat an den beiden Touristinnen mehren sich in Marokko die Stimmen, die jetzt eine Reaktivierung der Todesstrafe fordern.
Schwierige Situation für die Schweiz
Die Situation ist für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten neu. Noch nie sei in der jüngeren Vergangenheit ein Schweizer hingerichtet worden, man nehme den Fall «sehr ernst».
Wie reagiert das EDA im Fall Marokko? «Schweizerinnen und Schweizer im Ausland sind den Gesetzen und der Rechtsprechung des Gastlandes unterstellt. Bei Strafen, die unserem Rechtsempfinden völlig fremd sind, wie Todesstrafe oder Körperstrafen, kann die Schweiz in Interventionen gegenüber den Behörden des betreffenden Staates ihren Standpunkt vertreten», äussert sich das Amt gegenüber dem «Blick». Ob bereits ein Kontakt zu den Inhaftierten bestehe, wollte das EDA nicht kommentieren.