Bestand Lebensgefahr?Juristin setzt wegen Streit mit Nachbarin ihre Karriere aufs Spiel
toko
25.3.2025
Vor dem Lift eines Mehrfamilienhauses kam es zu einem handfesten Streit.
IMAGO/Addictive Stock (Symbolbild)
Zwei Nachbarinnen liegen seit Jahren im Clinch, schliesslich eskaliert die Situation. Für die Beschuldigte könnte der Prozess vor dem Bezirksgericht Pfäffikon heikle Folgen haben.
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25.03.2025, 21:28
Oliver Kohlmaier
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein handfester Streit zwischen zwei Nachbarinnen landet vor dem Bezirksgericht Pfäffikon.
Vor dem Lift des Mehrfamilienhauses kommt es zu Handgreiflichkeiten. Gutachter stellen fest, dass Lebensgefahr bestand.
Bei der Beschuldigten handelt es sich um eine Juristin, für die viel auf dem Spiel steht.
Streit unter Nachbarn gehört für Schweizer Gerichte zum täglichen Geschäft. Über einen besonders heiklen Fall berichtet nun der «Landbote».
Demnach musste das Bezirksgericht Pfäffikon klären, ob bei einer Konfrontation unter zwei Frauen Lebensgefahr bestand. Zwei Nachbarinnen, die seit Jahren streiten, gerieten vor dem Lift eines Mehrfamilienhauses heftig aneinander. «Ich wurde fast vor den Augen meiner Tochter umgebracht», sagte die Frau über den Vorfall vor rund zwei Jahren.
So habe die Beschuldigte sie mit der flachen Hand gegen die Lifttür gedrückt, schildert sie. Ihr sei schwarz vor Augen geworden, habe «Blitze und Sterne» gesehen. Als sie wieder zu sich kam, lagen Gipfelisack, Taschen und Zeitungen auf dem Boden. Zudem sei ihre Halskette zerrissen gewesen, die Hose eingenässt.
Nachbarin fordert 12’000 Franken
Auch der Staatsanwalt argumentiert, die Beschuldigte habe ihre Nachbarin in Lebensgefahr gebracht – und fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. So sei die Tat zwar «nicht geplant, aber hasserfüllt» gewesen.
Die Frau selbst fordert Schadenersatz sowie Genugtuung in Höhe von rund 12’000 Franken von der Beschuldigten. Sie schildert, der Vorfall habe sie so sehr belastet, dass sie aus dem Mehrfamilienhaus ausgezogen sei. Beide Nachbarinnen seien schon zuvor zerstritten gewesen und erklärten, die Aggression sei von der jeweils anderen ausgegangen.
Karriere in Gefahr
Für die Beschuldigte ist der Prozess indessen eine heikle Angelegenheit. Die Juristin könnte ihren Job verlieren, so der «Landbote», und setzte mit dem Streit somit ihre Karriere aufs Spiel.
Wie heftig die Auseinandersetzung war, schildern die Nachbarinnen indessen unterschiedlich. Die Anwältin der Beschuldigten machte «deutliche Widersprüche» in der Aussage der Gegenseite geltend. So hätten die Gegenstände auf den Fotos der Kantonspolizei verstreut auf dem Boden gelegen. Dies aber könne nicht sein, wie die Anwältin im Gerichtssaal verdeutlicht, indem sie einen Sack Gipfeli und Gratiszeitungen fallen liess. Wenig überraschend landeten diese neben ihren Schuhen. «Die Fotos stimmen nicht mit dem geschilderten Hergang überein», sagt sie.
Die Details des Vorfalls wurden an zwei Verhandlungstagen penibel geprüft. Auch Gutachter des Instituts für Rechtsmedizin waren vorgeladen. Sie stellten Angriffsspuren an der Nachbarin fest.
Die Beschuldigte hingegen schildert vor Gericht, dass sie zunächst habe schlichten wollen, stattdessen sei sie von ihrer Nachbarin ins Knie getreten und zweimal in den Oberarm geboxt worden. Sie habe sie dann mit gestrecktem Arm und flacher Hand gegen die Lifttür gedrückt. «Sie hat mir sofort mit einem Biss gedroht». Kurz darauf habe sie etwas an der Hand gespürt und losgelassen.
Dramatischer schildert indessen die Gegenseite. So sei der Hund der Beklagten aus dem Lift gesprungen und habe ihre Tochter erschreckt. Auf einem kurzen verbalen Schlagabtausch habe ihr die Nachbarin mit Knie und Unterarm in den Brust- und Halsbereich gedrückt. Mit der anderen Hand habe die Beschuldigte die Frau am Hals gegen die Lifttür gestossen und dabei die Finger zugedrückt. Insgesamt fünfmal habe sie «Loslah!» geschrien, sei dann kurz weggetreten.
Auf die Frage der Richterin, warum sie sich nicht gewehrt habe, argumentiert die Frau, sie habe mehrere Taschen sowie einen langen Daunenmantel getragen, was ihre Bewegung eingeschränkt habe. «Es ging so schnell», sagt sie und fügt hinzu: «Sie hat mit so einer Kraft gestossen und gedrückt, das können Sie sich nicht vorstellen.»
Um die Sauerstoffzufuhr ins Hirn zu unterbinden, brauche es nicht viel Kraft, sagt ein Gutachter vor Gericht: «Etwa zwei Kilo für die Vene, fünf Kilo für die Halsschlagader.» Die durchschnittliche Handgreifkraft einer Frau liege bereits bei 30 Kilo.
«Wer Gewalt gegen den Hals ausübt, schafft die Wahrscheinlichkeit eines Todes», sagt der Staatsanwalt. Die Anwältin der Beschuldigten hingegen plädiert für einen Freispruch. Schliesslich könne alles Mögliche die Symptome der Nachbarin ausgelöst haben. Es gäbe «keine objektiven Merkmale für eine Lebensgefahr», argumentiert die Verteidigerin, ein Freispruch somit «offensichtlich».
Dem kommt das Gericht schliesslich nach. Zwar habe durchaus eine Lebensgefahr bestanden, bei der Gefährdung des Lebens müsse laut Gesetz jedoch skrupellos vorgegangen werden. Laut dem Bundesgericht müsse aber ein «hemmungsloses Verhalten» mit klarer Absicht vorliegen, das von einer «tiefen Geringschätzung des Lebens» zeuge. Dies liege aber nicht vor. Zwar sei das Verhalten der Beschuldigten «sicher unangebracht», sie habe wohl auch eine Lebensgefahr in Kauf genommen. Eine klare Absicht jedoch und somit eine tiefe Geringschätzung des Lebens habe sich nicht nachweisen lassen.