Geldwäscherei Kantonspolizei Zürich nimmt "Geldesel" fest

SDA

28.11.2017 - 15:38

"Money Mules" waschen ohne ihr Wissen Geld aus kriminellen Aktivitäten. Strafbar ist das Verhalten trotzdem.
"Money Mules" waschen ohne ihr Wissen Geld aus kriminellen Aktivitäten. Strafbar ist das Verhalten trotzdem.
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"Money Mules", sogenannte "Geldesel", sind Personen, die Kriminellen behilflich sind, Geld zu waschen. 32 solche Verdächtige sind in einer koordinierten Aktion von der Zürcher Kantonspolizei identifiziert worden, zwei Personen wurden verhaftet.

32 "Money Mules" haben Stadt- und Kantonspolizei sowie die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich identifiziert, wie aus einer Mitteilung der Kantonspolizei vom Dienstag hervorgeht. Zwei Personen wurden verhaftet, 28 Strafverfahren eröffnet und vier Strafbefehle erlassen.

Die internationale Aktion gegen "Money Mules" richtet sich gegen Personen, die sich als Geldwäschereivermittler haben anwerben lassen. Über ihre Bankkonten erhalten oder transferieren sie illegale Gelder, die aus Online-Betrug, Menschen- und Drogenhandel stammen. Im Hintergrund stehen kriminelle Organisationen.

Die "Geldesel" sind in der Regel Arbeitssuchende, die sich auf attraktive Jobangebote melden. Die Angebote versprechen hohes Gehalt, Arbeit von zuhause aus und flexible Arbeitszeiten. Nicht selten handelt es sich bei den Arbeitgebern um Scheinfirmen.

Die Arbeitnehmer werden benutzt, um Geld aus kriminellen Machenschaften zu waschen, in dem sie über deren Konto verschoben werden. Die Polizei warnt in der Mitteilung vor solchen Tätigkeiten, denn wer sein Konto für solche Vorgänge zu Verfügung stellt, kann für die Mithilfe zur Geldwäscherei bestraft werden.

An der dritten internationalen Aktion gegen "Geldesel" haben sich 26 Länder beteiligt, in der Schweiz machten die Kantone Zürich und Aargau mit. In ganz Europa wurden 766 "Money Mules" identifiziert und 159 Personen verhaftet.

Die Polizei führt eine Sensibilisierungs-Kampagne durch. Jobsuchende sollen misstrauisch sein: Seriöse Firmen forderten niemals vertrauliche Daten per E-Mail an, verlangten nicht, dass private Konten zum Zahlungsverkehr der Firma genutzt würden und sie führten Vorstellungsgespräche durch. Im Zweifelsfall solle man auf einen Job verzichten.

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