PolitikKatholische Kirche klärt Eignung von Seelsorgenden besser ab
SDA
3.2.2026 - 14:30
Angehende katholische Seelsorger werden im Nachgang zur Missbrauchs-Studie der Universität Zürich in psychologischen Eignungstest geprüft. (Symbolbild)
Keystone
Die römisch-katholische Kirche hat im Nachgang zur Missbrauchs-Studie der Universität Zürich wissenschaftlich abgestützte Eignungsabklärungen für angehende Seelsorgende eingeführt. Diese sind auch eine Präventionsmassnahme gegen sexuellen und spirituellen Missbrauch.
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03.02.2026, 14:30
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Daneben seien sie auch «ein Schlüsselelement» in der gesamten Personalentwicklung für Seelsorgende, heisst es in einer am Dienstag verschickten Medienmitteilung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und der Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS).
Die Assessments seien eine Reaktion auf die 2023 publizierte Studie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts, erklärte Stefan Loppacher, Leiter Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext von RKZ, SBK, und KOVOS, auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Assessments sollen helfen, «Risiken für Drittpersonen» auszuschliessen, wie Loppacher weiter sagte. Das bedeutet konkret: Mithilfe der Expertise von externen Fachpersonen soll das Gefährdungspotential möglicher Kandidaten bereits bei der Eignungsabklärung erkannt werden.
Dazu sei die Eignungsabklärung von einem Team um den Leiter Forschung & Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich konzipiert worden, heisst es in der Medienmitteilung. Konkret arbeite die Kirche mit zehn Fachpersonen aus der forensischen Psychologie / Psychiatrie und der Personaldiagnostik zusammen.
Verbindliche Eignungsabklärung
Per Ende März 2025 wurde die Eignungsabklärung verbindlich eingeführt, wie es weiter heisst. In einer Pilotphase von März bis Dezember 2025 wurden demnach in sämtlichen Bistümern insgesamt 72 solcher Eignungsabklärungen durchgeführt. In Einzelfällen hätten sich die Verantwortlichen entsprechend den Empfehlungen der Experten gegen eine weitere Zusammenarbeit mit evaluierten Personen entschieden. Das vierstufige Verfahren basiere auf einer testpsychologischen Untersuchung, einem kompetenzbasierten Interview und einem forensisch-klinischen Interview.
Alle diese Schritte würden von externen Fachpersonen durchgeführt und in drei separaten Berichten dokumentiert. Gestützt auf die Berichte führten die Ausbildungsverantwortlichen im vierten Schritt ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten.
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Am Freitag ist es dann so weit – in Form einer schriftlichen Mitteilung:
«Es ist mir wichtig, mich bei allen zu entschuldigen, die ich enttäuscht habe», zitiert das Königshaus die Kronprinzessin darin. «Teile des Inhalts der Nachrichten zwischen Epstein und mir repräsentieren nicht den Menschen, der ich gerne sein möchte.»
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In E-Mails sollen sich die Kronprinzessin und der Sexualstraftäter über mehrere Jahre zu privaten Themen ausgetauscht haben – nachdem Epstein bereits zum ersten Mal verurteilt worden war und eine Haftstrafe abgesessen hatte. In den kürzlich veröffentlichten Akten zu dem Fall taucht ihr Name mehrere Hundert Male auf.
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Insgesamt 73 Menschen werden nach dem Zusammenstoss in Krankenhäusern in der andalusischen Stadt Córdoba behandelt. Darunter seien 24 mit schweren Verletzungen, unter ihnen sollen auch Minderjährige sein.
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