Neuenburger Sorgerechtsstreit Vater von mutmasslich entführten Zwillingen darf nicht einreisen

1.11.2022

Pierre Aubert, links, Generalstaatsanwalt von Neuchatel, und Sarah Weingart, rechts, leitende Staatsanwältin im Entführungsfall, berichten am 1. November in Neuenburg über den Fall der Kindesentführung.
Pierre Aubert, links, Generalstaatsanwalt von Neuchatel, und Sarah Weingart, rechts, leitende Staatsanwältin im Entführungsfall, berichten am 1. November in Neuenburg über den Fall der Kindesentführung.
Keystone

Im Fall der angeblich entführten Zwillinge im Kanton Neuenburg will die Staatsanwaltschaft dem Vater kein freies Geleit geben. Die Gefahr eines Rückfalls sei zu hoch. Der Mann weilt momentan in Spanien.

Die Neuenburger Staatsanwaltschaft will dem Vater der Mitte Oktober in La Chaux-de-Fonds NE angeblich entführten Zwillinge kein freies Geleit geben. Sie begründete ihren Entscheid mit der Gefahr eines Rückfalls und stellte ein Rechtshilfeersuchen an Spanien.

Gegen den Vater besteht weiterhin ein internationaler Haftbefehl. Seine Reise nach La Chaux-de-Fonds sei minutiös vorbereitet worden «und nicht wirklich mit einer einfachen Ausübung des Besuchsrechts vereinbar», sagte Generalstaatsanwalt Pierre Aubert an einer Medienkonferenz am Dienstag in Neuenburg. Die Frage des Sorgerechts werde nun von den Vormundschaftsbehörden geprüft.

Ferner ist die zuständige Staatsanwältin Sarah Weingart der Ansicht, dass die mutmasslichen Verletzungen der Grossmutter, die ausgesagt hatte, geknebelt und gefesselt worden zu sein, glaubwürdig sind.

Grossmutter soll gefesselt und geknebelt worden sein

Der Vater der Zwillinge hat die Entführung und Gewaltanwendung stets bestritten. Er erklärte, er sei aus Spanien nach La Chaux-de-Fonds gekommen, um sein Besuchsrecht auszuüben. Vor Ort habe niemand auf seine Anrufe reagiert. Als er gesehen habe, dass die Kinder in den Garten hinausgegangen seien, habe er sie gerufen. Die Zwillinge seien gekommen und in das Auto gestiegen.

Die Grossmutter, die auf ihre beiden Enkel aufpasste, sagte gegenüber der Neuenburger Polizei hingegen aus, sie sei vom Vater der Kinder und zwei weiteren Männern gefesselt und geknebelt worden. Dabei habe sie sich zwei gebrochene Rippen zugezogen. Der Vater wurde später in der Region Landes in Frankreich festgenommen.

Vater will vor Gericht aussagen

An die Schweiz wird er dagegen nicht ausgeliefert. Das Berufungsgericht im französischen Pau hat den Antrag der Schweiz abgelehnt. Der Mann gilt nun als frei.

«Der Vater möchte unbedingt in die Schweiz kommen, um sich vor Gericht zu erklären», sagte sein Anwalt Frédéric Hainard am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bedingung sei allerdings ein sicheres Geleit. Der Mann befinde sich derzeit in Spanien, bestätigte der Anwalt mehrere Medienberichte.