Kinderrechte Kinder von Inhaftierten brauchen Schutz

SDA

11.4.2019 - 15:26

Acat kritisiert zum Teil «unmögliche Besuchszeiten und unangepasste Besucherräume» für Kinder von Inhaftierten in Schweizer Gefängnisse – hier der Besucherraum im Flughafengefängnis Kloten. (Archivbild)
Acat kritisiert zum Teil «unmögliche Besuchszeiten und unangepasste Besucherräume» für Kinder von Inhaftierten in Schweizer Gefängnisse – hier der Besucherraum im Flughafengefängnis Kloten. (Archivbild)
Source: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

In der Schweiz leben rund 9000 Kinder getrennt von ihren inhaftierten Vätern oder Müttern. Um deren Rechte besser zu schützen, hat Acat-Schweiz der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) am Donnerstag eine Petition übergeben.

4681 Personen hätten die Petition unterschrieben, teilte die Vereinigung «Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter» (Acat-Schweiz) in einem Communiqué mit. Die KKJPD habe dabei ihre Einschätzung geteilt, dass die Situation der Kinder inhaftierter Eltern in der Schweiz viel zu wenig Beachtung finde. Und sie haben sich bereit erklärt, sich mit der Problematik auseinander zu setzen.

Kinder von Häftlingen seien Opfer einer Straftat, mit der sie nichts zu tun hätten, schreibt Acat-Schweiz weiter. Stiftungen wie Relais Enfants Parents Romands (REPR) in der Westschweiz oder die Heilsarmee setzten sich für diese Kinder ein. Doch unmögliche Besuchszeiten, unangepasste Besucherräume und Stigmatisierungen seien immer noch an der Tagesordnung.

Mit der Petition fordert Acat-Schweiz als Erstes eine «umfassende Studie zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern in der Schweiz» und zum vorhandenen Angebot an Dienstleistungen. Ausserdem müssten die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit eine persönliche Beziehung zwischen den Kindern und ihren Eltern zu gewährleistet werden könne.

«Die Eltern sehen zu können und zu wissen, was sie machen, was sie essen und wo sie schlafen», könne Kindern Heilung bringen, wird eine Heilsarmee-Verantwortliche in der Mitteilung zitiert. Deshalb müsse die Schweiz entsprechende Empfehlungen des Europarates aus dem Jahr 2018 zu Kindern von Inhaftierten endlich umsetzen.

Denn Kinderrechte sollten weder dem Goodwill noch der Eigenverantwortung überlassen werden. Die betroffenen Kinder brauchten gesetzlichen Schutz.

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