Nassim Ben Khalifa, Stürmer des FC St. Gallen, darf ab sofort wieder an den Abschlusstrainings der Super-League-Mannschaft teilnehmen. Dies hat der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen mit einem provisorischen Entscheid angeordnet.
Der Ausschluss des 27-jährigen Stürmers von den Abschlusstrainings vor Meisterschaftsspielen sei eine Ungleichbehandlung ohne genügenden sachlichen Grund, schreibt das Kreisgericht im am Dienstag veröffentlichten Entscheid. Ben Khalifa darf damit bereits am Dienstag wieder am Abschlusstraining teilnehmen.
Der U17-Weltmeister von 2009 spielte seit Dezember 2018 nicht mehr für den FC St. Gallen. Trainer Peter Zeidler hatte ihm zuvor mitgeteilt, dass er nicht mehr mit ihm plane. Ben Khalifa wurde indirekt aufgefordert, sich einen neuen Klub zu suchen. Der Stürmer besitzt beim FC St. Gallen einen Vertrag bis Juni 2020.
Wichtiges Abschlusstraining
Ben Khalifa trainiert derzeit unter der Woche mit dem Team. Vom Abschlusstraining am Tag vor dem Match war er aber jeweils ausgeschlossen. «Alle ausser mir dürfen mitmachen», beklagte er sich am vergangenen Freitag vor dem Richter. Das Abschlusstraining sei wichtig. Da könne sich jeder Spieler durch eine gute Leistung für den Match empfehlen.
In diesem Punkt gab der Einzelrichter Ben Khalifa Recht. Es sei nicht ersichtlich, dass der Kläger mit seinem Verhalten zum Ausschluss von den Trainings Anlass gegeben habe, heisst es in der Kurzbegründung. Genügende sportliche Gründe scheinen nicht vorzuliegen, weil andere Kaderspieler, welche für den anstehenden Match nicht berücksichtigt werden sollten, an diesen Trainings teilnehmen dürften. Daran ändere auch nichts, dass der Stürmer den FC St. Gallen verlassen wolle.
60 Tage Zeit für Klage
Ben Khalifa hat nach dem vorsorglichen Entscheid nun 60 Tage Zeit, eine ordentliche Klage einzureichen. Bis diese entschieden wird, ist der Klub bei Androhung einer Busse verpflichtet, den Stürmer an den Abschlusstrainings teilnehmen zu lassen.
Der Anwalt des Klubs hatte dies an der Verhandlung komplett anders gesehen: Es bestehe keine Verletzung des Beschäftigungsverhältnisses. Ben Khalifa gehöre aus sportlichen Gründen nicht mehr zum Kader der ersten Mannschaft. Dies sei zulässig und gehöre zum Berufsrisiko eines Profi-Fussballers.
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