Die Schweizer Konsumentenorganisationen fordern bessere Reparaturmöglichkeiten statt einen Neukauf von Produkten wie beispielsweise Waschmaschinen. Das Problem des «vorprogrammierten Verschleisses» sei bei allen Arten von Produkten zu finden.
«In Frankreich wurde auf das Jahr 2021 ein Reparaturlabel eingeführt», sagte Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Deutschschweizer Konsumentenschutzes am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Darin werde ersichtlich, ob und wie gut das Produkt repariert werden könne.
«Wir setzen uns auf politischer Ebene dafür ein, dass das auch in der Schweiz eingeführt wird», sagte Stalder. Gemäss einer Umfrage von Oktober 2020 würden sich die Konsumentinnen und Konsumenten dies wünschen.
Viel zu oft würde Konsumenten, die wegen eines defekten Geräts eine Verkaufsstelle aufsuchen, ein Angebot gemacht, bei welchem der Neukauf besser erscheine als eine Reparatur, sagte Stalder. Dabei sei es egal, ob es eine Waschmaschine, ein Spielzeug oder Kleider seien.
Anzeichen von eingeplantem Verschleiss
Einige Anbieter würden das vielleicht nicht extra machen, räumte Stalder ein, und es sei schwierig, das nachzuweisen. Etwa, wenn bei gewissen Schuhen Bruchstellen an immer demselben Ort auftauchten. Es gebe aber oft Anzeichen für einen eingeplanten Verschleiss respektive für den Zwang zum Kauf von neuen Produkten, für die sogenannte geplante Obsoleszenz.
Als Beispiel nannte sie den Fall einer Abwaschmaschine, deren Motor nicht mehr lief. Die Verkaufsstelle habe ein neues Gerät verkaufen wollen, dabei habe man nur eine Lötstelle neu löten müssen und die Maschine habe wieder funktioniert.
Die Konsumentenorganisationen haben sich für das Jahr 2021 daher zum Ziel gesetzt, auf gesetzlicher Basis die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Anbieter dazu zu bewegen, ebenfalls transparenter zu werden. Für die Grossverteiler Coop und Migros etwa wäre es «ein Kleines, mehr Transparenz zu bieten», sagte Stalder, da sie mit ihren Eigenprodukten vorwiegend den Schweizer Markt bewirtschafteten.
Als weitere Ziele haben sich die drei Konsumentenorganisationen aus der Deutschschweiz und der französisch- und italienischsprachigen Schweiz vorgenommen, den Nutri-Score als leicht verständliche Nährwertsdeklaration von Lebensmitteln zu fördern sowie die Gruppenklage in die Schweizerische Zivilprozessordnung zu bringen, wie sie in einer Mitteilung von Mittwoch schreiben.
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