Ihre Musik sei zu schlecht Migrationsamt lässt kosovarische Sängerin nicht auftreten

tmsc

2.8.2019

Kosovarische Folklore scheint beim Migrationsamt des Kantons Zürich (derzeit) keine Begeisterungsstürme auszulösen. (Symbolbild)
Kosovarische Folklore scheint beim Migrationsamt des Kantons Zürich (derzeit) keine Begeisterungsstürme auszulösen. (Symbolbild)
Bild: EPA/VALDRIN XHEMAJ

Absurdes aus dem Kanton Zürich: Weil das dortige Migrationsamt die Musik einer kosovarischen Künstlerin für zu schlecht befindet, erhält die Folklore-Sängerin keine Kurzzeitbewilligung.

Wenn es nach dem Migrationsamt des Kantons Zürich geht, ist Xhevahire Bytyqi «eine nicht sehr gut qualifizierte Künstlerin». Das anmassende Urteil des Amtes sorgt derzeit für Unverständnis und Unmut wie unter anderem «20min» und die «NZZ» berichten. Die kosovarische Sängerin erhält aus diesem Grund keine Kurzzeitbewilligung, um in der Schweiz aufzutreten. Sogar das Verwaltungsgericht unterstützt den Entschluss.

Weiter heisst es: «ihr behaupteter grosser Bekanntheitsgrad in der Heimat» sei nicht hinreichend belegt. Absurd ist in diesem Zusammenhang vor allem folgende Tatsache: In der Vergangenheit gab es mit den Bewilligungen für die Musikerin keinerlei Probleme. Handelt es sich bei der vermeintlichen nicht vorhandenen Qualifikation daher bloss um ein vorgeschobenes Argument?

Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat der kosovarischen Sängerin Xhevahire Bytyqi keine Kurzzeitbewilligung erteilt. Ihre Musik sei qualitativ nicht hochwertig genug.
Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat der kosovarischen Sängerin Xhevahire Bytyqi keine Kurzzeitbewilligung erteilt. Ihre Musik sei qualitativ nicht hochwertig genug.
Bild: KEYSTONE/Steffen Schmidt

Kunst ist Geschmackssache

Das zumindest mutmasst nun der Event-Manager Roger Rosser. Er sagt: «Es kann natürlich sein, dass bei früheren Auftritten etwas vorgefallen ist.» Die ganze Situation hält auch er für völlig absurd. Statt seiner eigentlichen Aufgabe, also der Prüfung der erforderlichen Dokumente nachzukommen, mischt sich das Migrationsamt hierbei nämlich in Dinge ein, die überhaupt nicht zu den Kompetenzbereichen der Behörde gehören: «Es ist doch nicht die Aufgabe eines Amtes, über die künstlerische Qualität zu urteilen», so Rosser.

Die offizielle Begründung empfindet er daher als «weltfremd». Er erklärt: «Sowieso ist es Geschmackssache, ob jetzt einem kosovarische Folklore-Musik gefällt oder nicht.» Was konkret sich nun in der vergangenen Zeit an der Gesangsqualität der Musikerin verschlechtert habe, wollte das Migrationsamt nicht erläutern. Ein Sprecher liess eine entsprechende Frage abblitzen und verwies auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts.

Wie qualitativ hochwertig die Kunst der Sängerin tatsächlich ist, kann in Zeiten des Internets selbstverständlich ein jeder für sich selbst beurteilen. Mit dem oberhalb dieses Abschnitts verlinkten Duett hat Xhevahire Bytyqi auf der Video-Plattform YouTube immerhin mehr als 170'000 Aufrufe erzielt.

Bilder aus der Schweiz
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