Fluchtkunst Kunstmuseum Basel entschädigt Sammler-Erben

SDA

27.3.2020 - 12:04

Die kolorierte Lithografie «Madonna» von Edvard Munch (Ausschnitt) ist das bekannteste Werk aus der Sammlung Glaser, die das Kunstmuseum Basel 1933 angekauft hat.
Die kolorierte Lithografie «Madonna» von Edvard Munch (Ausschnitt) ist das bekannteste Werk aus der Sammlung Glaser, die das Kunstmuseum Basel 1933 angekauft hat.
Source: Kunstmuseum Basel/Martin P. Bühler

Das Kunstmuseum Basel kann einen Schlussstrich unter den Konflikt um Fluchtkunstwerke aus der ehemaligen Sammlung von Curt Glaser setzen. Das Museum hat sich mit den Erben des von den Nationalsozialisten geächteten jüdischen Kunstsammlers auf eine Abfindung geeinigt.

Das Kunstmuseum Basel und die Erben von Curt Glaser hätten sich auf eine «faire und gerechte» Lösung geeinigt, teilte das Kunstmuseum am Freitag mit. Das Museum kann die 1933 angekauften Werke behalten, die Erben werden durch eine Sonderausstellung und eine finanzielle Abfindung entschädigt. Das Museum sieht damit die sogenannten Washingtoner Richtlinien über die von den Nazis konfiszierte Kunst erfüllt.

Wie hoch diese Entschädigung ist, wird nicht kommuniziert. Es sei Stillschweigen vereinbart worden. Sie soll aus dem Ankaufsfonds des Museums beglichen werden, heisst es in der Medienmitteilung.

Damit kann das Museum einen Schlussstrich unter einen Konflikt ziehen, der sich über 15 Jahre hingezogen hat. Konkret ging es um die Frage, ob es sich bei dem 1933 bei einer Auktion in Berlin erworbenen Konvolut von 200 Zeichnungen und Druckgrafiken um Fluchtkunst oder um einen fairen und zu marktkonformen Preisen ausgehandelten Ankauf gehandelt haben soll.

Fluchtkunst oder fairer Ankauf?

Von Fluchtkunst ist die Rede, wenn ein Sammler Kunstwerke aus einer Notlage heraus unter Wert verkaufen musste, um sich die Flucht vor dem Naziterror finanzieren zu können. Auf diesen Umstand stützten sich die Erben von Curt Glaser (1879-1943), die 2004 über einen amerikanischen Anwalt beim Kunstmuseum vorstellig wurden und die Rückgabe der Sammlung verlangten.

Curt Glaser, er war jüdischen Glaubens, galt vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten als hoch angesehener Kunstexperte. Neben seiner Tätigkeit als Direktor der Kunstbibliothek in Berlin trug er eine wertvolle Kunstsammlung zusammen – darunter viele Werke von Edvard Munch, mit dem er befreundet war. 1933 sah Glaser sich gezwungen, Deutschland zu verlassen. Er flüchtete über die Schweiz in die USA, wo er 1943 starb.

1933 bot er an einer Auktion in Berlin einen grossen Teil seiner Sammlung zum Verkauf an. An dieser Auktion bediente sich der damalige Konservator der Öffentlichen Kunstsammlung Basel, Otto Fischer, grosszügig. Unter anderem gelangte so die berühmte handkolorierte Lithografie «Madonna» von Munch in Basler Besitz. Die Basler Kunstkommission hatte die «schönen und günstigen Ankäufe» bewilligt, wie aus einer Protokoll der damaligen Zeit hervorgeht.

Hatte das Museum nun indirekt eine Notlage ausgenutzt oder hatte Glaser die Werke ohne wirkliche Not verkauft? 2008 hatte sich die Basler Regierung auf den Standpunkt gestellt, dass er Ankauf moralisch und juristisch nicht zu beanstanden sei und wies die Restitutionsforderung «in aller Form» zurück.

Der Ankauf sei gutgläubig abgewickelt worden, zumal zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sei, dass die Werke aus der Sammlung von Glaser stammten, schrieb die Regierung 2008 in einer Medienmitteilung. Diese Aussage entspricht aber nicht der Wahrheit, wie eine historische und rechtliche Aufarbeitung des Falls aus dem Jahr 2018 ergeben hat.

Fragezeichen hinter Notlage

Das Kunstmuseum anerkennt nun laut Medienmitteilung, «dass Curt Glaser ein Opfer des Nationalsozialismus war und dass sein Fall unter den Washigton Principles zu berurteilen ist», heisst es. Dennoch setzt das Haus hinter das Ausmass der Notlage nach wie vor ein Fragezeichen. Glaser habe zum Zeitpunkt seiner Emigration noch über eine «vergleichsweise grosse Freiheit» verfügt, gewisse Kunstwerke zu verkaufen und andere zu behalten. Auch habe er über den Erlös der Auktion verfügen können.

Mit der jetzt ausgehandelten Entschädigung sei als Alternative zu einer Restitution eine «faire und gerechte Lösung» gefunden worden, die mit den Washingtoner Prinzipien vereinbar sei, heisst es in der Mitteilung. Als weiteres Entgegenkommen stellt das Museum eine «umfangreiche Ausstellung» im Jahr 2022 in Aussicht. Dann soll auch die ganze, historisch aufgearbeitete Geschichte gezeigt werden.

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