Deutschland Lebenslange Haft für Vierfachmord

SDA

15.5.2019 - 18:56

Der Angeklagte bespricht sich am 7. Mai 2019 im Gerichtssaal mit seiner Anwältin – am Mittwoch nun ist er zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Archivbild)
Der Angeklagte bespricht sich am 7. Mai 2019 im Gerichtssaal mit seiner Anwältin – am Mittwoch nun ist er zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Archivbild)
Source: Keystone/DPA/NICOLAS ARMER

Im Prozess um einen Vierfachmord im deutschen Gunzenhausen im Juni 2018 hat das Landgericht Ansbach den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Ausserdem stellte das Gericht bei dem 31-Jährigen am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen. Nach Überzeugung des Gerichts tötete Georg K. seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder im Alter von drei bis neun Jahren, weil sich die Frau kurz zuvor von ihm getrennt hatte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Strafmassforderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte den Verzicht auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Angeklagte hatte sich nach der Tat vom Balkon der im dritten Stock gelegenen Wohnung gestürzt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei aber nicht um einen versuchten Suizid, da er mit den Beinen zuerst gesprungen sei und gezielt auf eine Grünfläche gesprungen sei. K. habe sicher sein können, den Sprung zu überleben – er habe vor seinem Schwager fliehen wollen, den er mit einer Finte aus der Wohnung gelockt hatte, um seine Familie auszulöschen.

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