Mit 65 Messerstichen getötetLuzerner erhält 20 Jahre Haft für Mord an Partnerin
sda/tgab
9.11.2023 - 17:15
Das Kriminalgericht Luzern hat einen 36-jährigen Mann aus dem Kanton Luzern wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Er hatte seiner Partnerin 2021 mit 65 Messerstichen das Leben genommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
sda/tgab
09.11.2023, 17:15
SDA
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Ein Mann aus dem Kanton Luzern hatte seine Partnerin 2021 mit 65 Messerstichen getötet.
Dafür hat ihn das Kriminalgericht Luzern zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.
Das Gericht glaubte den Aussagen des Beschuldigten nicht, wonach ihn das Opfer angegriffen haben soll und auch nicht die Erklärung einer «tiefgreifenden Bewusstseinsstörung» während der Tat aufgrund von Long Covid.
Die Richter verurteilten einen Mann, der seine Partnerin 2021 mit 65 Messerstichen getötet hatte, zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren, wie es an der Urteilsverkündung am Donnerstagnachmittag hiess.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine ambulante strafvollzugsbegleitende therapeutische Massnahme an. Für einen solch brutalen Femizid gäbe es kein Pardon, sagte die Richterin.
Auch den Zivilforderungen seitens der Privatkläger – der drei minderjährigen Kinder des Opfers – hat der Beschuldigte nachzukommen. Ihnen muss er eine Schadensersatzsumme in Höhe von 10'857 Franken sowie eine Genugtuung von 70'000 Franken pro Kind bezahlen.
Aussagen decken sich nicht mit Spurenbild
Der Beschuldigte habe massive Gewalt angewandt und sei konsequent und erbarmungslos vorgegangen, begründeten die Richter das Urteil. Die insgesamt 65 Messerstiche hätte er auf drei verschiedene Räume verteilt und sich dabei nicht abhalten lassen. Sein Opfer sei ihm mit ihrer Körpergrösse von 1,60 Metern und 55 Kilogramm Körpergewicht weit unterlegen gewesen.
Die Aussage des Beschuldigten, wonach er vom Opfer angegriffen worden sei, deckten sich nicht mit dem Spurenbild. Die Durchstiche an den Händen des Opfers wiesen viel mehr daraufhin, dass sie sich gegen ihn zur Wehr setzen wollte. Auch hätte der Beschuldigte keine einzige Verletzung davongetragen.
Keine Zweifel an Urteilsfähigkeit
Im Rahmen des Prozesses im Oktober hatte der Verteidiger beantragt, die Einvernahmen des Beschuldigten aus dem Jahr 2021 als nicht verwertbar einzustufen. Dies, da sein Mandant aufgrund einer Long-Covid-Erkrankung in seiner Einvernahmefähigkeit eingeschränkt gewesen sei.
Diesen Antrag lehnten die Richter ab. Sie hätten keinerlei Zweifel an dessen Einvernahmefähigkeit. Auch sei er niemandem als «stark limitiert» aufgefallen, und es fehlten die Hinweise auf «geistige Defizite».
Das Gericht machte klar, dass es die Long-Covid-Erkrankung des Beschuldigten nicht infrage stelle. Jedoch bezweifle es die Schwere der Symptome, da der Beschuldigte während seiner damaligen Krankschreibung rund 22 Fahrten ins Tessin und wieder zurück unternahm, an einer Online-Weiterbildung teilnahm und in seiner Freizeit vielen sportlichen Aktivitäten nachging.
Des Weiteren sei die Erklärung einer «tiefgreifenden Bewusstseinsstörung» während der Tat aufgrund von Long Covid erst sehr spät im Untersuchungsverfahren aufgekommen. Der Beschuldigte hätte erst bei späteren Einvernahmen «Erinnerungslücken» geltend gemacht.