Der Auftritt von Popstar Madonna beim Finale des Eurovision Song Contests ist nach Angaben des zuständigen Fernsehsenders gesichert. Die 60-Jährige habe den notwendigen Vertrag unterzeichnet, teilte der für die Übertragung verantwortliche Sender Kan am Donnerstag mit.
Das Finale findet an diesem Samstag statt. Insgesamt 26 Länder treten an. Ob es der Schweiz für einen Einzug reicht, wird sich im heutigen zweiten Halbfinale zeigen. Der Berner Sänger Luca Hänni tritt mit seinem Song «She Got Me» an.
Eine Sprecherin des ESC in Tel Aviv wollte sich nicht zu der Zusage von Madonna äussern. Zuvor hatte der Fernsehkanal 12 noch berichtet, Madonna habe den Vertrag immer noch nicht unterzeichnet.
Die Europäische Rundfunkunion (EBU) als Veranstalterin habe Madonna das Proben in der Veranstaltungshalle mit der ESC-Bühne untersagt, solange der Vertrag nicht unterzeichnet ist. Bereits am Mittwoch hätte es demnach fast einen Eklat gegeben, weil die EBU Madonna den Zutritt zur Halle verbieten wollte. Letztlich habe der Popstar dann aber zwei Stunden geprobt, berichtete das Fernsehen.
Das Problem mit der Vertragsunterzeichnung soll den Berichten zufolge gewesen sein, dass Madonna angeblich ihren Hit «Like a Prayer» singen will. Doch nicht alle Rechteinhaber an dem Song hätten bisher der EBU dazu ihre Zustimmung gegeben.
Madonna war in der Nacht zum Mittwoch in Israel gelandet. Sie will nach Angaben der britischen PR-Firma Number 10 strategies zudem einen Song von ihrem neuen Album singen. Die Kosten für den Auftritt von schätzungsweise rund 1,15 Millionen Euro will demnach der israelisch-kanadische Geschäftsmann Sylvan Adams tragen.
In den vergangenen Wochen hatten israelische Medien berichtet, das Problem mit dem Vertrag sei, dass Madonna ein Lied mit «politischen Inhalten» präsentieren wolle. Die EBU betont jedoch immer wieder, der ESC sei unpolitisch.
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