Versuchter Mehrfach-Mord Mann soll nach Schiesserei in Rickenbach TG für 16 Jahre in Haft

sda/tgab

12.12.2023 - 09:14

Die Verhandlung findet am Bezirksgericht Münchwilen TG statt. (Archivbild)
Die Verhandlung findet am Bezirksgericht Münchwilen TG statt. (Archivbild)
Keystone

Am Bezirksgericht Münchwilen TG hat sich ein 35-jähriger Kellner wegen mehrfachen versuchten Mordes zu verantworten. Der Serbe schoss im Mai 2021 vor einer Bar in Rickenbach TG mit einer Pistole mehrmals auf zwei Gäste, weil er sich von ihnen provoziert fühlte.

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  • Ein Kellner einer Bar in Rickenbach TG fühlte sich im Mai 2021 durch die Ansichten zweier Gäste zu den Corona-Massnahmen provoziert.
  • Er ging mit ihnen vor die Tür, um die Differenzen zu klären. Dort hat er auf die beiden Männer geschossen. Er steht nun vor Gericht.
  • Die Anklage fordert wegen mehrfachen versuchten Mordes eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.

Der Angestellte einer Bar schoss laut Anklage vor dem Lokal aus nächster Nähe auf seine Opfer. Er fühlte sich von den beiden Gästen des Lokals provoziert. Als die beiden Männer die Flucht ergriffen, sei er ihnen gefolgt und habe weiter abgedrückt.

Die Opfer überlebten trotz Schussverletzungen. Einer der Männer habe sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden. Vor Gericht erklärten beide, noch heute gesundheitliche Beschwerden zu haben. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Der Beschuldigte sitzt im vorzeitigen Strafvollzug.

Unterschiedliche Schilderungen der Tat

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, der Auseinandersetzung seien Diskussionen um die damals geltenden Corona-Massnahmen in der Bar vorausgegangen, etwa die Maskenpflicht.

Um die Differenzen zu klären, seien er und die beiden Gäste am Abend für eine Aussprache vor das Lokal gegangen. Dabei sei er von ihnen angegriffen worden. In einem Lager der Bar habe er zu einer von einem Bekannten dort deponierten Waffe gegriffen und während eines Kampfs ziellos geschossen, um seine Kontrahenten abzuschrecken.

Die beiden Opfer schilderten die Tat anders. Sie seien zur Aussprache nach draussen gegangen. Unvermittelt hätte der Angeklagte eine Waffe gezogen, diese auf sie gerichtet und geschossen.

Gericht lehnt Anträge der Verteidigung ab

Zu Beginn der Verhandlung machte der Verteidiger Verfahrensmängel geltend. Er forderte etwa eine Tatrekonstruktion vor Ort und einen Führungsbericht des Gefängnisses.

Die Staatsanwältin empfahl dem Gericht, die Forderungen abzuweisen, sie seien nicht relevant, die Akten des Falls vollständig. Das Richtergremium lehnte den Antrag des Verteidigers schliesslich ab.

Während der Verhandlung am Vormittag waren Opfer und Täter vom Gericht befragt worden. Die Plädoyers der Staatsanwältin sowie der Verteidiger werden am Nachmittag erwartet.