Über vier Jahre KnastMann zündet historisches Haus in Arbon an – sein Handy wird ihm zum Verhängnis
Oliver Kohlmaier
5.12.2025
Die Brandstiftung mitten in der Altstadt von Arbon hätte schlimme Folgen haben können.
IMAGO/Pond5 Images (Symbolbild)
Ein 59-Jähriger muss über vier Jahre ins Gefängnis, weil er nach einer Trennung in Arbon ein Feuer mitten in der Altstadt legte. Bis zuletzt streitet er die Brandstiftung ab – doch die Beweise sind erdrückend.
Redaktion blue News
05.12.2025, 17:45
05.12.2025, 17:49
Oliver Kohlmaier
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Ein 59-jähriger Mann ist unter anderem wegen Brandstiftung und sexueller Nötigung zu fast fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Zudem muss er mehrere zehntausend Franken an Strafen, Genugtuung und Prozesskosten bezahlen.
Nach einer Trennung legte der Mann im Wohnhaus seiner Ex-Partnerin ein Feuer.
Bis zuletzt stritt er die Tat ab, doch sein Handy hinterliess Spuren.
Brandstiftung, Sachbeschädigung, sexuelle Nötigung, mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen: Vor dem Bezirksgericht Arbon musste sich ein Thurgauer schweren Anschuldigungen stellen. Ausgerechnet die Brandstiftung jedoch stritt der Mann bis zuletzt ab – trotz erdrückender Beweislast.
Der 59-jährige Angeklagte hat einen harten Abstieg hinter sich. Einst engagierte er sich im öffentlichen Leben in Arbon. Nun lebt er im Kanton Bern von Invalidenrente und kämpft mit seiner Alkoholsucht. Ein Hirnschlag habe sein Leben verändert, erklärt er dem Richter in dem Prozess, über den die Zeitungen von «CH Media» berichten.
Im Mittelpunkt der Verhandlung steht demnach das Scheitern einer Beziehung sowie ein Brand in einem denkmalgeschützten Bohlenständerhaus, der verheerende Folgen hätte haben können.
Kontaktverbot ignoriert
Bereits 2023 kommt es zu ersten Tätlichkeiten des Angeklagten gegen seine damalige Partnerin. So schlug er der Frau mehrfach ins Gesicht und würgte sie. Nach einem weiteren Streit im Januar vergangenen Jahres verlangt die Frau vom Angeklagten, im Gästezimmer zu schlafen.
Daraufhin wird dieser übergriffig, zerrt sie ins Schlafzimmer und fordert Sex, wie es in der Anklageschrift heisst. Demnach hält er ihr Mund und Nase zu und drückt ihr ein Kissen ins Gesicht. Doch die Frau kann sich schliesslich befreien und die Wohnung verlassen.
Zwei Tage später erlässt die Kantonspolizei Thurgau ein Kontaktverbot, das der Mann ignoriert. Innerhalb von einer Woche ruft der Thurgauer seine Ex-Partnerin rund 90 Mal an.
«Wegen dir geht ein Mittelalterhaus in Flammen auf»
An einem Samstag im Februar erhält die Feuerwehr Arbon am frühen Morgen die Nachricht, dass das Treppenhaus des Bohlenständerhauses in der Altstadt voller Rauch sei.
Kurz darauf verhaftet die Polizei den Angeklagten, der die Brandstiftung vor Gericht bis zuletzt abstreitet. Doch die Beweise gegen ihn sind erdrückend, inklusive einer Ankündigung der Tat.
«Ich liebe dich so fest, aber wegen dir sterben diese Nacht zwei Büsis, eine unglaubliche Liebschaft, und ein Mittelalterhaus geht in Flammen auf», schreibt der Mann eine Woche nach dem Streit in einer Nachricht. Hinzu kommt: Zwischen 3.13 und 3.33 Uhr war sein Handy mit dem WLAN seiner Ex-Partnerin verbunden.
Täterwissen auf der Combox
Die jedoch ist in den Ferien. Bereits zehn Minuten vor der Alarmierung der Feuerwehr spricht er seiner Ex-Partnerin auf die Combox: «Ich glaube, dein Gästezimmer brennt lichterloh». Dies sei Täterwissen, betont der Richter bei der Urteilsbegründung.
Die Rechtfertigungen des Mannes klingen abenteuerlich: Er sei in besagter Nacht von einer Bar zu anderen gezogen. Zwischendurch habe er beim Bohlenständerhaus mit seiner Katze gespielt. Ausserdem könne er sich niemals vorstellen, eine solche Tat mitten in der Altstadt zu begehen: «Ich liebe Arbon».
Auch habe er seiner Ex-Partnerin nicht das Kissen aufs Gesicht gedrückt, beim «Raufen» sei vielmehr die Bettdecke über das Gesicht geraten. Die anderen Vorwürfe, also Sachbeschädigung, sexuelle Nötigung sowie die Drohungen und das Missachten des Kontaktverbots räumt der Mann hingegen ein.
Die Verteidigung betont, der Angeklagte sei durch das Zugeben der Taten glaubwürdig und solle angemessen bestraft werden. Für den Vorwurf der Brandstiftung fordert sie einen Freispruch.
Doch es hilft nichts: Das Gericht geht schliesslich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und verurteilt den Angeklagten zu 57 Monaten Gefängnis abzüglich 114 Tage Untersuchungshaft.
«Was Ihnen das Genick bricht: Die Combox-Meldung an die Klägerin, bevor die Brandmeldung raus ist», sagt der Richter bei der Urteilsverkündung. Die Brandstiftung sei für das Gericht bewiesen. Auch sei glaubhaft, dass er seiner Partnerin das Kissen aufs Gesicht gedrückt habe.
Straferhöhend kommt neben dem fehlenden Geständnis hinzu: Der Angeklagte habe das Feuer geplant und es nachts an einem Holzhaus mitten in der Altstadt gelegt.
Neben der Haftstrafe kommen seine Taten dem Angeklagten auch finanziell teuer zu stehen. Er muss eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen je 30 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken bezahlen.
Hinzu kommen eine Genugtuung von 15'000 Franken an die Klägerin sowie deren Prozesskosten von 17'580 Franken. Ausserdem muss er für Untersuchungs- und Gerichtskosten von 36'406 Franken aufkommen.
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