Mordprozess in Meilen Staatsanwalt fordert lebenslängliche Freiheitsstrafe

hael, sda

8.2.2021 - 15:04

Das Urteil des Bezirksgerichts Meilen wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. 
Das Urteil des Bezirksgerichts Meilen wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. 
Bild: Keystone/Walter Bieri

Ein Mann soll seine Ehefrau schwer zugerichtet und schliesslich ertränkt haben. Im Prozess vor dem Bezirksgericht Meilen fordert die Staatsantwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten. 

Im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Meilen ZH beantragt Schuldsprüche wegen versuchten und vollendeten Mordes. Gegen den Angeklagten solle mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe belegt. Der Beschuldigte soll Ende 2012 seine Ehefrau so zugerichtet haben, dass sie gehbehindert blieb. Im April 2014 soll er sie ertränkt haben.

Beide Vorfälle waren aufgrund der Schilderungen des Mannes anfänglich als Unfälle angesehen worden. Erst als die Versicherung eigene Ermittlungen einleitete, weil der Mann ungeduldig auf Auszahlung der Lebensversicherungssumme von einer halben Million Franken pochte, wurden sie wieder aufgerollt.

Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Dieser weist alle Vorwürfe zurück. Am Dienstag folgt das Plädoyer der Verteidigung. Das Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Beschuldigte habe den Tod der Frau wohl nicht von langer Hand geplant, sagte der Ankläger. Allerdings habe er seit längerem auf deren Sterben hin gearbeitet.

Gehandelt habe der Schweizer aus Geldgier mit Blick auf die Lebensversicherung, und weil er der behinderten Frau überdrüssig gewesen sei. Zudem habe er befürchtet, dass sie die Erinnerung an die Vorfälle, die zu ihrer Behinderung geführt hätten, wieder erlangen könnte.

Ermittler haben «jeden Stein umgedreht"»

Für beide Taten gebe es keine direkten Beweise. Die Ermittler hätten deshalb «jeden Stein umgedreht», so der Ankläger. Wesentlich sei die Persönlichkeitsstruktur des heute 50-Jährigen. Der psychiatrische Gutachter hatte eine narzisstisch-dissoziale Persönlichkeitsakzentuierung festgestellt.

Dazu kämen eine erhöhte Kränkbarkeit und Aggression, verminderte Frustrationstoleranz und der Drang zu kontrollieren und zu dominieren. Selbst- und Fremdtäuschung sowie manipulatives Verhalten seien ausgeprägt.

Vordergründig trete der Beschuldigte durchaus charmant, fürsorglich und herzlich auf. Stosse er auf Widerstand oder fühle er sich überfordert, schlage das aber um.

Ein «Haifisch»

Seit der Geburt des Kindes hatte sich die Beziehung des Paares verschlechtert. Die Frau wollte weg, hatte eine Wohnung für sich und das Kind gefunden. Einer Vertrauenspersonen gegenüber bezeichnete sie denn Mann als «Haifisch».

Zudem intensivierte sie den Kontakt mit einem Bekannten. Mitte Dezember 2012 hatte der Beschuldigte laut Staatsanwalt die Mails der beiden gelesen. Dies war unmittelbar vor der Abreise der Familie nach Mallorca, wo die erste Tat erfolgte.

In der Nacht nach der Ankunft verletzte der Beschuldigte die Frau mit Fäusten schwer im Gesicht und am Kopf. Dann fuhr er sie mit dem Auto an. Kniescheiben und Oberschenkelknochen brachen. Sie blieb gehbehindert.

Kritiklose Übernahme der Vorfälle

Mehr als ein Jahr verbrachte die Frau in verschiedenen Kliniken, ohne Erinnerung an die Vorfälle. Laut ihrem Mann hatte sie in einem psychotischen Schub das Kind erdrosseln wollen und sich dann aus dem Fenster gestürzt. Diese Darstellung wurde laut Staatsanwalt von den Ärzten kritiklos übernommen.

Während der Klinikzeit liess sich der Mann scheiden, hielt dies aber vor Dritten geheim. Systematisch isolierte er die Frau, verhinderte Spitex- und psychiatrische Betreuung sowie Therapien. Hier und dort geäusserte Warnungen vermochte er erfolgreich zu entkräften.

Die Frau sei dem Beschuldigten «regelrecht ausgeliefert» gewesen, sagte der Staatsanwalt. Sie habe eine starke emotionale Abhängigkeit entwickelt, aber auch gefürchtet, ihn zu verärgern, habe er ihr doch mit erneuter Klinikeinweisung gedroht. Am 16. April 2014 kam die Frau ums Leben.

Die widersprüchlichen Angaben des Beschuldigten zum Ablauf dieses Tages, verschiedene objektive Belege sowie Aussagen von Personen, die an jenem Tag mit dem Mann zu tun hatten, liessen keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte ihren Tod verursacht habe, sagte der Staatsanwalt. Demnach verbrühte er die Frau mit heissem Wasser und ertränkte sie anschliessend in der Badewanne.

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