Im Jet von den Bahamas Vor 20 Jahren wurde Werner K. Rey in Handschellen ausgeliefert

Material von SDA

2.6.2018

Der Fall Werner K. Rey war einer der spektakulärsten Schweizer Prozesse der Wirtschaftskriminalität. Vor 20 Jahren (2. Juni 1998) wurde der Milliarden-Pleitier von den Bahamas an die Schweiz ausgeliefert. Rey wurden gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und Konkursdelikte vorgeworfen.

Er galt als Finanzgenie – bis er untertauchen musste. Auf einen Schlag bekannt wurde Werner K. Rey, als er durch den Kauf und anschliessenden Verkauf der C.F.Bally AG an die Oerlikon Buehrle Holding einen Gewinn von rund 30 Millionen Franken einstrich. 1990 wurde offensichtlich, dass Reys Imperium ins Schlingern geraten war. Im Frühling 1991 kam das Aus, sein Finanzimperium krachte unter riesigem Getöse zusammen. Rey hinterliess einen Schuldenberg von zwei bis drei Milliarden Franken. Es wurden Strafanzeigen gegen den Financier eingereicht.

Rey hatte sich schon im Frühling 1992 auf die Bahamas abgesetzt. Aufgrund eines internationalen Haftbefehls, ausgestellt durch die Schweizer Behörden, setzte ihn Interpol Nassau im folgenden August für vier Tage in provisorische Auslieferungshaft. Gegen eine Kaution von 200'000 Dollar wurde Rey wieder auf freien Fuss gesetzt. Bis im März 1996 konnte Rey ein sorgenfreies Leben auf der Karibikinsel führen.

Aufgrund eines Auslieferungsgesuches wurde Rey am 27. März 1996 in Nassau in Auslieferungshaft gesetzt. Mit ihrem Auslieferungsbegehren mussten die Berner Behörden vier richterliche Instanzen durchlaufen, bis Rey schliesslich Anfang Juni 1998 an die Schweiz ausgeliefert wurde. Rey sass genau 797 Tage in Nassau im Gefängnis. Seit dem 2. Juni sass er dann im Regionalgefängnis Bern in Untersuchungshaft. Mehrere Gesuche um provisorische Haftentlassung wurden abgelehnt.

1998 wurde ihm der Prozess gemacht wegen eines Betrugsversuches zu Lasten der Kantonalbank von Bern beim Börsengang der Prüffirma Inspectorate und wegen betrügerischen Konkurses. Weil er sein Privatvermögen zu Lasten der Gläubiger vermindert hatte – ob zum Schein oder in guter Absicht konnte später nicht geklärt werden. Die Strafe von vier Jahren Gefängnis blieb deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten zehn Jahren. Weitere Verfahren wegen gewerbsmässigen Betruges, Urkundenfälschung und betrügerischen Konkurses sind seit 2007 verjährt. Die Verfahren wurden daher aufgehoben. Rey hielt die Justiz jahrelang in Atem und schuldet dem Kanton Bern allein an Gerichtskosten rund 4,3 Millionen Franken.

Seit dem Jahr 2000 soll Werner K. Rey in London leben. Laut eines Berichtes der «Handelszeitung» von 2016 sei der inzwischen 74-Jährige wie früher in allen möglichen Geschäftsfeldern aktiv.

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