Prozess Millionen-Schwindel mit «Emmentaler» – Käser fordert Freispruch

SDA

27.5.2020 - 13:07

Mit falsch deklariertem «Emmentaler» soll ein Käsermeister aus dem Linthgebiet über Jahre Millionen erschwindelt haben. Am Mittwoch stand er zusammen mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin vor dem St. Galler Kantonsgericht. (Symbolbild)
Mit falsch deklariertem «Emmentaler» soll ein Käsermeister aus dem Linthgebiet über Jahre Millionen erschwindelt haben. Am Mittwoch stand er zusammen mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin vor dem St. Galler Kantonsgericht. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Ein Käser aus dem Linthgebiet soll über Jahre Käse illegal als «Emmentaler» verkauft und so Millionen erschwindelt haben. Das Kantonsgericht St. Gallen beurteilt den Fall in zweiter Instanz. Die Staatsanwälte forderten am Mittwoch eine höhere Strafe. Der Käser verlangt einen Freispruch.

Das Kreisgericht See-Gaster hatte den Käsermeister 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon sollte er die Hälfte absitzen. Es sprach den Mann wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung schuldig.

Vor Gericht wies der Beschuldigte am Mittwoch alle Vorwürfe zurück. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Er sei allerdings kein Buchhalter, sondern habe sich in diesen Belangen auf Helfer und Berater verlassen. «Ich verstehe nicht, was ich falsch gemacht haben soll», beteuerte er. In zentralen Punkten blieb er den Richtern allerdings klare Antworten schuldig.

Für die Staatsanwälte war klar: Der Käsermeister habe in den Jahren 2008 bis 2012 mehrere tausend Tonnen Käse illegal als «Emmentaler» verkauft. Bei der Herstellung soll er sich nicht an das Pflichtenheft der Marke Emmentaler gehalten haben. Dadurch seien der Branchenorganisation Millionen an Abgaben entgangen.

Gewerbsmässiger Betrug

Der Beschuldigte habe damit gegen das Markenrecht und das Landwirtschaftsgesetz verstossen. Der Etikettenschwindel sei als gewerbsmässiger Betrug einzustufen. Weiter soll sich der Käser mit der Abtretung von Forderungen und Investitionen in eine Liegenschaft persönlich bereichert haben.

Die Staatsanwälte forderten für den mehrfach vorbestraften Käser eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten, dazu eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 80 Franken sowie eine Busse. Zudem müsse er dem Staat 3,2 Millionen Franken an illegalen Gewinnen abliefern.

Lebenspartnerin in der Nebenrolle

Eine Nebenrolle spielte die ehemalige Lebenspartnerin des Käsers. Sie war Verwaltungsrätin der Käseproduktionsfirma. Das Kreisgericht hatte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auch sie verlangt vor Kantonsgericht einen Freispruch. Sie sei nur die Sekretärin gewesen und habe immer getan, was ihr Mann gesagt habe, erklärte sie dem Gericht.

Der Staatsanwalt forderte für die Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von 23 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Sie sei sehr wohl über die Geschäfte des Firma im Bild gewesen und habe an wichtigen Besprechungen teilgenommen. Sie sei als Mittäterin zu bestrafen.

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