Prozess Mutmassliche FCZ-Fans vor Gericht

SDA

23.7.2020 - 10:58

Sie waren das Ziel des Angriffs: YB-Fans, hier 2018 bei der Feier des Meistertitels. (Archivbild)
Sie waren das Ziel des Angriffs: YB-Fans, hier 2018 bei der Feier des Meistertitels. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Der Angriff von mutmasslichen Fans des FC Zürich auf einen Fanzug von Young Boys Bern im Sommer 2017 in Herzogenbuchsee BE beschäftigt seit Donnerstagmorgen eine Richterin in Burgdorf BE. Vor der Einzelrichterin stehen drei Beschuldigte.

Ein Berner Staatsanwalt wirft den jungen Männern aus Zürich vor, sich am Angriff von August 2017 auf den Extrazug beteiligt zu haben. Der BSC Young Boys Bern spielte damals auswärts gegen Zürich. Die YB-Fans fuhren mit dem Zug nach Zürich-Altstetten. In Herzogenbuchsee legte der Zug einen geplanten Halt ein.

Laut der Anklageschrift rannten kurz vor fünf Uhr nachmittags plötzlich rund 25 vermummte Personen mutmasslich aus dem Umfeld des FC Zürich über die Gleise zum Perron, wo sich der wartende Zug befand. Die Angreifer sollen teilweise bewaffnet gewesen sein, etwa mit Schlagruten und Stöcken.

Die Angreifer brachen die sich schliessenden Türen des Zugs auf oder verhinderten die Schliessung. Ein Teil von ihnen drang in den Zug ein und attackierte einen YB-Fanverantwortlichen. Von diesem wollten sie wissen, wo sich die YB-Fans befanden.

Als sich der Zug in Bewegung setzte, stemmten die Angreifer die Zugtüren wieder auf und sprangen hinaus. Ein SBB-Zugchef wurde ebenfalls attackiert und erlitt eine Prellung. Er begab sich in ärztliche Behandlung, der YB-Fanverantwortliche wurde nicht weiter verletzt.

Die mutmasslichen FCZ-Fans sollen auch Pfefferspray versprüht haben. Das führte laut Anklageschrift bei mehreren Passagieren zu Husten, Unwohlsein und bei mindestens einer Person zu Erbrechen. Die «Hooligans», wie es in der Anklageschrift heisst, sollen auch Schottersteine gegen den Zug geworfen und diesen so beschädigt haben.

Zugbegleiterin: «Wie im Krieg»

Angeklagt sind vier 23 bis 29 Jahre alte Männer. Einer von ihnen erschien am Donnerstag nicht vor der Einzelrichterin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau. Sein Anwalt sagte, der junge Mann habe ihn am Vortag angerufen und gesagt, er habe Covid-19-Symptome.

Der Anwalt stellte deshalb ein Dispensationsgesuch, welches die Richterin genehmigte. Sie sagte, der Mann sei einvernommen worden, habe aber damals jegliche Aussage verweigert.

Danach befragte die Richterin den Lokführer des YB-Extrazugs und einer Zugbegleiterin. Der Lokführer sagte, er habe sich «wie in einem schlechten Film» gefühlt. Er erinnere sich vor allem an das Überfallartige der Szenen im Bahnhof Herzogenbuchsee.

Die Zugbegleiterin sagte, sie habe sich wie im Krieg gefühlt. Sie habe nur noch funktioniert. Die YB-Fans seien total überrascht gewesen von der Aktion und seien in Verteidigungshaltung gegangen. Im Zug habe eine sehr hektische Atmosphäre geherrscht.

Bedingte Freiheitsstrafen beantragt

Bereits ist klar, welche Strafen der Staatsanwalt bei der Einzelrichterin beantragt hat: Freiheitsstrafen zwischen 6 und 10 Monaten, dazu Bussen. Die Freiheitsstrafen sollen in drei Fällen bedingt ausgesprochen werden, im vierten Fall wohl auch, doch steht das nicht so in der Anklageschrift.

Schuldig gemacht haben sollen sich die mutmasslichen FCZ-Fans unter anderem der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, des Landfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und in zwei Fällen der einfachen Körperverletzung. Die SBB und der angegriffene Zugschef haben sich im Verfahren als Straf- und Privatklägerin konstitutiert.

Die Einzelrichterin will das Urteil am (morgigen) Freitag bekanntgeben.

Polizei veröffentlichte Bilder

Der Vorfall in Herzogenbuchsee führte im vergangenen Jahr dazu, dass die Berner Kantonspolizei im Internet zehn Bilder von mutmasslichen Angreifern publizierte. Die Bilder waren zuerst verpixelt, dann – als keine Hinweise eingingen – nicht mehr verpixelt.

Im Oktober 2019 gaben Polizei und Berner Justiz bekannt, eine der zehn gesuchten Personen sei identifiziert worden. Die Öffentlichkeitsfahndung werde eingestellt, obwohl die neun weiteren Personen nicht identifiziert worden seien. Die Ermittlungen gingen aber weiter.

Zwei Monate zuvor, im August 2019, hatten Polizei und Justiz bekanntgegeben, in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich seien sechs Männer zwischen 22 und 28 Jahren als Täter ermittelt worden. Sie seien angezeigt worden.

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