Ex-Gastwirtin war CEO55 Millionen Franken schwerer Betrug vor Zuger Obergericht
rl, sda
10.6.2024 - 06:29
Einer der grössten Betrugsfälle im Kanton Zug wird ab dem heutigen Montag vor dem Obergericht verhandelt, nachdem der Prozess im Februar verschoben werden musste.
Keystone-SDA, rl, sda
10.06.2024, 06:29
10.06.2024, 08:15
SDA
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Einer der grössten Betrugsfälle im Kanton Zug wird ab dem heutigen Montag vor dem Obergericht verhandelt.
Hunderte Anleger*innen sollen um 55 Millionen Franken geprellt worden sein, als ihnen wertlose Aktien eines angeblich zukunftsträchtigen Pharmaunternehmens verkauft worden waren.
Hunderte Anleger*innen sollen um 55 Millionen Franken geprellt worden sein, als ihnen wertlose Aktien eines angeblich zukunftsträchtigen Pharmaunternehmens verkauft worden waren.
Die Hauptbeschuldigte in dem Betrugsprozess war von der ersten Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Die heute 51-jährige Ungarin hatte 2005 das Pharmaunternehmen Amvac mit Sitz in Hünenberg ZG gegründet und war dessen CEO und Verwaltungsrätin.
Gemäss Staatsanwaltschaft fehlte der ehemaligen Gastwirtin das Wissen, um ein solches Unternehmen zu leiten. Bald soll das Unternehmen konkursreif gewesen sein.
Aggressives Telefonmarketing
Die Beschuldigte hat laut Anklage 2012 ihren Ausstieg aus dem Unternehmen beschlossen und bis 2015 ihre wertlosen Amvac-Aktien an knapp tausend unerfahrene Anleger verkaufen lassen. Abgewickelt worden sein soll der Verkauf von den beiden Mitbeschuldigten mithilfe eines aggressiven und unlauteren Telefonmarketings.
Die erste Instanz war zum Schluss gekommen, dass die Frau den Aktienverkauf orchestriert habe. Sie habe den Eindruck erweckt, dass das Geld aus den Verkäufen in die Forschung fliesse. Stattdessen habe sie sich damit einen luxuriösen Lebensstil finanziert.
Am erstinstanzlichen Prozess vor drei Jahren hatte sich die Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen geäussert. Ihre Verteidigung verlangte einen Freispruch.
Die beiden Aktienvermittler wurden von der ersten Instanz wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten respektive zu einer teilbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Berufungsprozess vor dem Obergericht ist auf fünf Tage angesetzt.