Deutschland Justizministerin fordert Neuregelung der Sterbehilfe

SDA

6.3.2020 - 01:57

Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht spricht sich nach dem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zur Sterbehilfe dafür aus, auf gesetzgeberischer Ebene vorwärts zu machen. (Archivbild)
Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht spricht sich nach dem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zur Sterbehilfe dafür aus, auf gesetzgeberischer Ebene vorwärts zu machen. (Archivbild)
Source: Keystone/AP/Wolfgang Kumm

Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht plädiert dafür, dass die Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl gesetzlich neu geregelt wird.

In einem Interview der «Rheinischen Post» aus Düsseldorf appellierte Lambrecht an die Bundestagsabgeordneten, bei dem Thema tätig zu werden. Der Bundestag könnte noch in der laufenden Wahlperiode über das Thema Suizidhilfe beraten.

Das deutsche Verfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche das Verbot geschäftsmässiger Sterbehilfe gekippt. Die Karlsruher Verfassungshüter erklärten den Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig, mit dem die geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt worden war. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse.

Jahrelange Kontroversen

Das Verbot geschäftsmässiger Sterbehilfe war Ende 2015 nach langen Kontroversen vom Bundestag beschlossen worden. Lambrecht verwies jetzt darauf, dass das Karlsruher Urteil dem Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt, die Suizidhilfe zu regeln.

Sie selber sei persönlich davon überzeugt, dass der assistierte Suizid keine gesellschaftliche Normalität werden dürfe, sagte die Justizministerin. Alte und pflegebedürftige Menschen hätten ein Recht auf Pflege, Begleitung und Zuwendung. Sie dürfen keinesfalls das Gefühl haben, dass sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit die Suizidhilfe in Anspruch nehmen müssten.

Die Karlsruher Richter hatten darauf hingewiesen, dass es für eine künftige Regulierung der Sterbehilfe ein breites Spektrum an Möglichkeiten gebe. Diese reichten von Sicherungsmechanismen wie gesetzlich festgeschriebenen Aufklärungs- und Wartepflichten bis hin zu Verboten besonders gefahrträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe.

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