Kindstötung Neugeborenes in Eimer versteckt - bedingte Strafe für 25-Jährige

SDA

4.10.2017 - 12:54

Bern

Das Bezirksgericht Horgen ZH hat am Mittwoch eine 25-jährige Frau wegen Kindstötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Beschuldigte hatte im Januar 2016 ihr Neugeborenes in einem Eimer versteckt und sterben lassen.

Die junge Frau erschien am Mittwoch ganz in Schwarz vor dem Bezirksgericht. Ihre Antworten gab sie mit fester Stimme, wenn sie auch streckenweise akustisch kaum verständlich waren. Die Schweizerin wirkte nicht wie jemand, der seine Tat zutiefst bereut. Ihre entsprechenden Versicherungen erschienen etwas aufgesetzt.

Mitte Januar 2016 hatte die junge Frau im Badezimmer der elterlichen Wohnung ein Kind geboren, nachdem sie die Schwangerschaft laut dem Bezirksrichter "verleugnet und ignoriert" hatte. Sie durchtrennte die Nabelschnur. Dann steckte sie das neugeborene Mädchen in einen Plastikeimer, legte Wäsche darüber und stellte den Eimer in ihren Kleiderschrank. In der Folge starb das Baby.

Die gelernte Gesundheitsfachfrau erklärte auf eine entsprechende Frage des Gerichts, sie wisse nicht, weshalb sie das gemacht habe. Noch heute besuche sie zweimal pro Woche das Grab ihrer Tochter. Kinder wolle sie künftig keine - "diese Chance habe ich verpasst".

Therapie abgebrochen

Eine ambulante Therapie, die sie nach der Tat begonnen hatte, brach sie bereits im November 2016 wieder ab. Auch Medikamente nehme sie keine mehr, sagte sie. Falls das Gericht aber eine Therapie anordne, "würde ich das machen", sagte sie.

Das Gericht erteilte diese Weisung. Auch wenn sie denke, es sei nicht nötig, so sei auch aufgrund des psychiatrischen Gutachtens klar, dass sie einer Behandlung bedürfe, sagte der vorsitzende Richter. Das Amt für Strafvollzug werde dafür sorgen, dass sie die Therapie absolviere, und es werde dies überwachen. Die Dauer der Behandlung hänge von der Beurteilung des Therapeuten ab.

Die Hauptverhandlung am Mittwoch wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Beschuldigte die Anklage anerkennt und sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Bezug auf die vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Sanktionen einig sind. Angefochten werden kann das Urteil dann nicht mehr.

Das Bezirksgericht erhob den Vorschlag zum Urteil. Es sprach die junge Frau der Kindstötung schuldig. Für den bedingten Vollzug der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine Probezeit von drei Jahren an. Zudem bekam die Frau eine Busse von 500 Franken.

Die Busse muss die 25-Jährige, die heute bei der Spitex mit betagten Menschen arbeitet, auf jeden Fall zahlen. Ausserdem hat sie die Verfahrenskosten zu tragen. Das Gericht verlängerte zudem die Probezeit für eine frühere bedingte Geldstrafe um ein Jahr. Damals hatte sie ein Portemonnaie gestohlen und die Kreditkarte benutzt.

Zurück zur Startseite

SDA