Deutschland Noch Verfahren gegen ehemalige KZ-Wachleute in Deutschland offen

SDA

14.7.2020 - 11:56

ARCHIV – Der Angeklagte Oskar Gröning sitzt im Gerichtssaal. Der frühere SS-Mann wurde wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen in Auschwitz verurteilt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
ARCHIV – Der Angeklagte Oskar Gröning sitzt im Gerichtssaal. Der frühere SS-Mann wurde wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen in Auschwitz verurteilt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Source: Keystone/dpa/Julian Stratenschulte

Wegen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern führen die deutschen Staatsanwaltschaften noch 14 Ermittlungsverfahren. Offen seien drei Verfahren zum früheren KZ Buchenwald (Thüringen) und acht zu jenem in Sachsenhausen (Brandenburg).

Das sagte der stellvertretende Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Will, der Deutschen Presse-Agentur. Zudem beschäftige das frühere Lager Mauthausen (Österreich) mit jeweils einem Verfahren die Staatsanwaltschaften München I und Berlin.

In Hamburg läuft derzeit ein Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann in dem früheren Lager Stutthof bei Danzig (Gdansk). Der 93-Jährige hatte zum Auftakt im vergangenen Oktober eingestanden, dass er dort Wachmann war. «Gegen einen weiteren ehemaligen Angehörigen des KL Stutthof hat die Staatsanwaltschaft Dortmund ebenfalls Anklage erhoben», sagte Will. «Diese wurde zugelassen und liegt nun dem Landgericht Wuppertal vor.»

Bei der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit hatte die deutsche Justiz über Jahrzehnte nur diejenigen verfolgt, die zur Leitung der Konzentrationslager gehört oder selbst gemordet hatten oder durch besondere Grausamkeit aufgefallen waren, sogenannte Exzesstäter. Ein Wendepunkt war der Prozess gegen den früheren Wachmann John Demjanjuk, der 2011 wegen seiner Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen verurteilt wurde und noch vor der Entscheidung über die Revision verstarb. Heutzutage wird auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, juristisch geahndet.

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