Bayern NS-Raubkunst: Erben fordern Rückgabe von Kandinsky-Gemälde

SDA

29.10.2020 - 14:10

Das Gemälde «Das bunte Leben» (1907) von Wassily Kandinsky hängt als Leihgabe der Bayerischen Landesbank im Lenbachhaus. Die Erbe der ursprünglichen jüdischen Eigentümer Lewenstein wollen auch die Rückgabe dieses Gemäldes erreichen, das 1940 aus der Sammlung Lewenstein versteigert worden. Foto: Peter Kneffel/dpa – ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über den Raubkunst-Prozess und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits
Das Gemälde «Das bunte Leben» (1907) von Wassily Kandinsky hängt als Leihgabe der Bayerischen Landesbank im Lenbachhaus. Die Erbe der ursprünglichen jüdischen Eigentümer Lewenstein wollen auch die Rückgabe dieses Gemäldes erreichen, das 1940 aus der Sammlung Lewenstein versteigert worden. Foto: Peter Kneffel/dpa – ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über den Raubkunst-Prozess und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits
Source: Keystone/dpa/Peter Kneffel

Die Erben der jüdischen Familie Lewenstein haben vor einem Amsterdamer Gericht die Rückgabe eines Gemäldes von Wassily Kandinsky gefordert. Das «Bild mit Häusern» (1909) sei im Oktober 1940 unter Druck des Nazi-Regimes dem Stedelijk Museum verkauft worden.

Es sei ein klarer Fall von Raubkunst, sagte der Anwalt der Erben, Axel Hagedorn, am Donnerstag vor Gericht. «Das Bild muss den Hinterbliebenen zurückgegeben werden.»

Das Bild war gemeinsam mit dem Werk «Das bunte Leben» (1907), ebenfalls vom russischen Maler Kandinsky, verkauft worden. Auch dieses Bild, das heute im Münchner Lenbachhaus hängt, wollen die Erben zurückbekommen. Darüber entscheidet aber die deutsche «Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz».

Das Amsterdamer Kunstmuseum hatte «Bild mit Häusern» 1940 für 160 Gulden ersteigert – nach Angaben der Kläger deutlich unter dem damaligen Wert. «Das Museum handelte nicht in gutem Glauben», erklärten die Anwälte.

Die Erben fordern, dass das Gericht eine Entscheidung der staatlichen Rückgabe-Kommission für ungültig erklärt. Diese hatte 2018 den Anspruch der Erben abgewiesen. Das Bild sei auch wegen finanzieller Schwierigkeiten der Lewensteins verkauft worden. Das Interesse des Museums wiege schwerer als das der Erben. Der Spruch aber verstösst nach Ansicht der Kläger gegen die sogenannten Washingtoner Prinzipien zum Umgang mit NS-Raubkunst.

Die Kläger bezweifeln auch die Objektivität der Kommission. Mindestens drei der sieben Mitglieder hatten einem Gutachten zufolge geschäftliche Beziehungen zu dem Museum, dem sie das Bild am Ende zugesprochen hatten. Wann das Urteil erfolgt, ist noch unklar.

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