Tötungsdelikt Obergericht AG ordnet nach «Höhlenmord» stationäre Massnahme an

hael, sda

25.3.2024 - 10:31

Am Bruggerberg bei Brugg AG sperrte ein junger Mann 2019 einen Kollegen in einer Höhle ein. Er liess ihn zurück. Ein Jahr später wurde dessen Leiche aufgefunden. (Archivbild)
Am Bruggerberg bei Brugg AG sperrte ein junger Mann 2019 einen Kollegen in einer Höhle ein. Er liess ihn zurück. Ein Jahr später wurde dessen Leiche aufgefunden. (Archivbild)
Keystone

Das Aargauer Obergericht hat einen 25-Jährigen des Mordes und des versuchten Mordes an einem Freund schuldig gesprochen. Es sprach eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 2 Monaten aus und ordnete eine stationäre Massnahme an.

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Mit seinem Entscheid bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom Oktober 2022. Die Freiheitsstrafe wird zu Gunsten der stationären Massnahme für schwer gestörte Täter aufgeschoben.

Die Massnahme hat kein im Voraus festgelegtes Ende. Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. Die Massnahme wird deshalb im Volksmund auch «kleine Verwahrung» genannt.

Bei der Urteilseröffnung appellierte der vorsitzende Richter an den Beschuldigten: Es liege jetzt an ihm, «Ihre Chance wahrzunehmen» und bei der Therapie so mitzumachen, dass sie Erfolg habe. Sei dies nicht der Fall, so drohe eine Verwahrung – «das muss Ihnen klar sein». Der junge Schweizer hatte sich in den vergangenen Jahren verschiedenen Therapieversuchen verweigert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Verteidiger blieb beim Obergericht mit seinen Anträgen chancenlos. Er wollte erreichen, dass sein Mandant aufgrund seiner psychischen Störung als schuldunfähig eingestuft und freigesprochen würde. Dazu verlangte er ein neues oder ergänzendes psychiatrisches Gutachten.

Dass der junge Mann eine stationäre Behandlung benötigt, war unbestritten. Anders als in der erstinstanzlichen Verhandlung, forderte der Verteidiger nicht mehr kategorisch eine Massnahme für junge Erwachsene, die mit dem 30. Geburtstag enden muss. Die Freiheitsstrafe sei allerdings deutlich zu reduzieren.

Tödliche «Mutprobe»

Am 7. April 2019 brachte der Beschuldigte seinen 24-jährigen Kollegen unter dem Vorwand einer Mutprobe dazu, am Bruggerberg in eine enge Höhle zu kriechen. Dann versperrte er den Eingang mit Felsbrocken und Erde. Der lebendig Begrabene hatte keine Überlebenschance. Er erfror in der kalten Höhle.

Nur eine Woche zuvor hatte der Beschuldigte den gleichen Kollegen im Tessin einen Steilhang hinunter geschubst. Er überlebte mit Glück nur leicht verletzt und nahm an, es habe sich um ein Versehen gehandelt. Diesen Vorfall stufte das Gericht als versuchten Mord ein.