Der vierfache Mörder von Rupperswil wird ordentlich verwahrt. Die Verwahrung schliesst sich an eine lebenslängliche Freiheitsstrafe an, die das Bezirksgericht Lenzburg am Freitag verhängt hat.
Während des Strafvollzugs muss der Verurteilte eine ambulante Therapie absolvieren. Das Gericht sprach den Beschuldigten gemäss Anklage diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weiteren Delikten.
Zudem verpflichtete es den 34-jährigen Mann zur Zahlung von mehr als einer Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehle eine wichtige Voraussetzung, sagte Gerichtspräsident Daniel Aeschbach. Der Beschuldigte sei nicht, wie vom Gesetz verlangt, von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet worden.
Vierfachmord Rupperswil: Der Prozess
Der Vierfachmörder von Rupperswil wird ordentlich verwahrt. Das Aargauer Obergericht hat die Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Verwahrung abgelehnt. Der Täter liess sich von der Verhandlung dispensieren.
Das Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim AG hat am 16. März 2018 im Fall Rupperswil sein Urteil gesprochen: Es verurteilte den vierfachen Mörder zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit ordentlicher Verwahrung. Zur Tat kam es im Dezember 2015. Sehen Sie auf den nächsten Seiten die Bilder zum Fall.
23. Dezember 2015: Die vier Opfer sind identifiziert. Es handelt sich um eine 48-jährige Frau, ihre Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Die Frau und ihre zwei Söhne wohnten in dem Haus, die 21-Jährige war bei der Familie zu Besuch.
24. Dezember 2015: Um die Bluttat aufzuklären, setzt die Polizei auf Flugblätter. An Heiligabend gehen Dutzende Polizisten in Rupperswil und den umliegenden Gemeinden direkt auf die Bewohner zu. Auf dem Flugblatt ist zudem das Foto einer Überwachungskamera zu sehen, das die 48-jährige Frau beim Geldabheben kurz vor der Tat zeigt.
26. Dezember 2015: Dank ihrer Flugblattaktion bekommt die Polizei Dutzende von Hinweise. Darunter befinden sich auch zwei Aufnahmen von Videokameras in Fahrzeugen, sogenannten Dashcams. Weil aber die entscheidenden Hinweise fehlen, wird auch die internationale Polizeibehörde Interpol eingeschaltet.
8. Januar 2016: Fast 500 Personen nehmen in Rupperswil an einem Gedenkgottesdienst für drei der vier Opfer teil. Vertreter von Kirche und Politik sprechen tröstende Worte. Der Andrang ist so gross, dass rund 200 Trauergäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen müssen.
8. Januar 2016: Fast 500 Personen nehmen in Rupperswil an einem Gedenkgottesdienst für drei der vier Opfer teil. Vertreter von Kirche und Politik sprechen tröstende Worte. Der Andrang ist so gross, dass rund 200 Trauergäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen müssen.
18. Februar 2016: Die Behörden informieren erstmals ausführlich über den Fall, können aber keine Fortschritte bei der Auflösung melden. Für Hinweise wird eine Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt. Zudem wird ein weiteres Flugblatt in verschiedenen Sprachen mit dem Hinweis auf die Belohnung breit gestreut.
13. Mai 2016: Polizei und Staatsanwaltschaft vermelden, dass der mutmassliche Täter, ein 33-Jähriger aus Rupperswil, am Vortag festgenommen worden ist. Der nicht vorbestrafte Mann ist geständig. Der Täter hatte sowohl finanzielle wie auch sexuelle Motive. So verging er sich am 13-Jährigen und an dessen Mutter. Gekannt hatten sich Opfer und Täter nicht. Laut den Ermittlungsbehörden hatte der Mann weitere solche Taten geplant.
Kabelbinder, Tape, eine alte Armeepistole und Stricke, welche beim Täter im Vierfachmord Rupperswil sichergestellt worden sind.
In diesem Haus wohnte der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil. Das Gebäude befindet sich rund 500 Meter vom Tatort entfernt. (Archiv)
Keine dauerhafte Untherapierbarkeit
Im Gegenteil hätten beide Experten - anerkannte Grössen auf ihrem Gebiet - in ihrer Befragung am Dienstag "unmissverständlich und klar" eine dauerhafte Untherapierbarkeit verneint.
Für eine ordentliche Verwahrung dagegen seien alle Voraussetzungen erfüllt: Der Beschuldigte habe mehrere Morde und andere schwere Verbrechen begangen, die Gutachter hätten eine hohe Rückfallgefahr erkannt, und er habe lang andauernde psychische Störungen, namentlich seine Kernpädophilie.
Diese bedürften laut den Gutachtern langjähriger Behandlung. Eine stationäre Massnahme hätten die Experten nicht angestrebt - innert fünf Jahren seien beim Beschuldigten keine Erfolge zu erwarten.
Äusserst schweres Verschulden
Angesichts der Vielzahl und der Schwere der Taten sei für das Bezirksgericht Lenzburg "nur eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in Betracht gekommen", sagte Aeschbach. Das äusserst schwere Verschulden des 34-Jährigen rechtfertige die höchste Strafe, die das Schweizer Strafrecht kenne.
Das Geständnis des Beschuldigten, seine Kooperation in der Untersuchung und die von der Verteidigung angeprangerte mediale Behandlung fielen insgesamt "nicht relevant" strafmildernd aus. Dass der Mann keine Vorstrafen habe und sich im Strafvollzug tadellos verhalte, "kann erwartet werden" und sei neutral zu werten.
"Highway des Grauens"
Der Beschuldigte habe nach eigenen Angaben ein "Konstrukt" im Kopf entwickelt, sagte Aeschbach. Es umfasste den sexuellen Missbrauch des Buben, die Geldbeschaffung, die Tötungen und die Brandstiftung.
Der Täter "wartete geduldig", bis er das "Konstrukt" in die Tat umsetzte. Dann sei es gewesen, als ob er in einem Fahrzeug ohne Bremsen und mit Autpilot auf der "Highway des Grauens" fahre und Gas gebe.
Heimtückisch habe er das Vertrauen der Hausbewohnerin erschlichen und sich damit Einlass verschafft. Zielstrebig und konsequent habe er die Tötungen verübt - alles ganz nach seinem Konstrukt. Er habe die Tat kaltblütig geplant und mitleid- und empathielos durchgeführt. Und er habe aus krass egoistischen Beweggründen gehandelt.
Dabei hätte er mehrfach Gelegenheit gehabt, seine Pläne zu ändern. Das Konstrukt habe dies aber nicht zugelassen. Auch vor und nach der Tat habe er eine enorme Kälte und Selbstbeherrschung gezeigt. Der Vierfachmörder blieb während der Urteilseröffnung völlig ausdruckslos, zwischendurch schloss er die Augen.
Weiterzug offen
Die amtliche Verteidigerin, Renate Senn, sprach in einer Reaktion von einem "harten Urteil". Besonders die Verwahrung sei für ihren Klienten "schwer nachvollziehbar". Auf der anderen Seite sei er froh, eine ambulante, vollzugsbegleitende Massnahme erhalten zu haben.
Es sei "gutes Urteil", sagte Staatsanwältin Barbara Loppacher. Erklärtes Ziel sei, dass der Täter nie mehr auf freien Fuss komme, hielt die Staatsanwältin fest: "Ich bin davon überzeugt, dass der Mann sehr, sehr gefährlich ist. Ich glaube nicht, dass die ambulante Behandlung daran etwas ändern wird."
Anklage und Verteidigung wollen über einen allfälligen Weiterzug erst entscheiden, wenn die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.
Vier Menschenleben ausgelöscht
Der Mann hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben, die ihn als Schulpsychologen auswiesen, Einlass in ein Haus in der Nachbarschaft in Rupperswil AG verschafft, wo ein 13-jähriger Bub lebte, der im Zentrum seines pädophilen Begehrens stand.
Unter Drohung mit einem Messer brachte er den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Die Mutter zwang er, Geld von zwei Banken zu holen.
Dann verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, spähte ihre Familien aus, bereitete seinen Rucksack vor und fuhr an die Wohnorte der Kinder. Bevor er erneut zuschlagen konnte, wurde er am 12. Mai 2016 gefasst.
Entscheidende Spuren bleiben geheim
Auch nach dem Prozess vor dem Bezirksgericht Lenzburg bleibt offen, wie die Polizei letztlich auf die Schliche des Täters gekommen war. "Die Polizei hat gut gearbeitet", hielt Loppacher lediglich fest. "Wir möchten nicht irgendwie Gelegenheit bieten, dass andere Leute ihre Spuren so verwischen können, dass man diesen nicht auf die Schliche kommen kann."
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Galionsfigur mit Kettensäge: Im ungarischen Szilvásvárad streckt sich ein Feuerwehrmann auf dem Dach eines Zugs, um einen Ast abzusägen, der unter der Schneelast heruntergebrochen ist und die Bahnstrecke blockiert. (25.1.2021)
Und sie tun es immer noch: In Rio De Janeiro tummeln sich grosse Menschenmengen auf engem Raum am Strand von Ipanema in Rio de Janeiro. Und das obwohl Brasilien nach wie vor sehr hohe Corona-Fallzahlen hat.
Himmlische Hilfe: Feuerwehrfrau Tegan Rayner von der Belair Brigade CFS freut sich über den Regen, während sie nach Löscharbeiten der Buschbrände in Cherry Gardens in der Nähe von Adelaide, Australien, steht. (25.1.2021)
Winterfest: Stammrosen sind im Rosenpark Dräger in Steinfurth, Deutschland, mit Folie kältesicher verpackt. (25.1.2021)
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