Prozess in Luzern Patient erschlägt einen andern – Klinikarzt vor Gericht

kad, sda

8.7.2021 - 05:01

Wegen eines Tötungsdelikts in der psychiatrischen Klinik in St. Urban muss sich ein Arzt vor Gericht verantworten. (Archivbild)
Wegen eines Tötungsdelikts in der psychiatrischen Klinik in St. Urban muss sich ein Arzt vor Gericht verantworten. (Archivbild)
Keystone

Ein psychotischer Mann hat 2017 nach seiner Einweisung in die psychiatrische Klinik St. Urban LU seinen Zimmernachbarn erschlagen. Der diensthabende Arzt muss sich deshalb heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Willisau wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

8.7.2021 - 05:01

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 40-jährigen Arzt vor, den Patienten unmediziert und ohne ständige Überwachung zusammen mit dem damals 85-jährigen Opfer untergebracht zu haben, wie es in der Anklageschrift heisst. Der Beschuldigte hätte mit der gebotenen Sorgfalt die Tötung verhindern können.

Der Vorfall passierte im April 2017. Ein heute 37-jähriger gelernter Kranführer und ehemaliger Kickboxer war von seiner Familie in hochpsychotischem Zustand in die Klinik eingeliefert worden. Nach dem Eintrittsgespräch wurde er in einem Doppelzimmer untergebracht, wo bereits ein Patient schlief.

Der neu eingelieferte Patient hörte Stimmen, die ihm sagten, dort liege der Satan, und wenn der aufstehe, sei es aus mit ihm. Daraufhin schlug er den Mann mit Fäusten und dem Fuss zu Tode. Das Kantonsgericht verurteilte ihn dafür wegen vorsätzlicher Tötung, verzichtete wegen Schuldunfähigkeit aber auf eine Strafe und wies ihn in eine Klinik ein.

Bedingte Geldstrafe gefordert

Sein Verteidiger belastete die Klinikverantwortlichen schwer. Deren Fehlverhalten habe seinen Mandanten erst zum Straftäter werden lassen. Anfang Jahr klagte die Luzerner Staatsanwaltschaft den damals diensthabenden Arzt wegen fahrlässiger Tötung an.

Sie verlangt für ihn eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken und eine Busse von 1500 Franken. Forderungen der Opferfamilie werden auf den Zivilweg verwiesen.

kad, sda