Österreich Politikerin macht Hassnachrichten öffentlich – und wird verurteilt

tsch

9.10.2018

Sigi Maurer vor Gericht: Die österreichische Politikerin muss mehrere tausend Euro Strafe zahlen, weil sie Hassnachrichten veröffentlicht hatte.
Sigi Maurer vor Gericht: Die österreichische Politikerin muss mehrere tausend Euro Strafe zahlen, weil sie Hassnachrichten veröffentlicht hatte.
Bild: Keystone

Vor mehreren Monaten erhielt eine österreichische Politikerin obszöne Hassbotschaften. Weil sie die Nachrichten öffentlich machte, muss sie nun eine hohe Strafe zahlen.

«Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen» – im vergangenen Mai erhielt die österreichische Grünen-Politikerin Sigi Maurer mehrere Nachrichten wie diese, hasserfüllt und in mangelhafter Rechtschreibung. In einer weiteren Facebook-Nachricht wurde Maurer, die von 2013 bis 2017 Parlamentsabgeordnete war, gar als «kleine dreckige Bitch» beschimpft. Der Absender der Mail, so glaubt Maurer, war Albert L., Besitzer eines Bierladens.

Weil die Nachrichten nicht strafbar waren, sie sich aber dennoch gegen L. wehren wollte, veröffentlichte Mauer die Mails kurzerhand – inklusive dem Namen des mutmasslichen Absenders. Albert L. verklagte Maurer daraufhin und bekam nun vor dem Wiener Straflandesgericht recht. Wegen übler Nachrede muss Maurer eine Geldstrafe in Höhe von 3'000 Euro zahlen, ausserdem muss sie Albert L. wegen «erlittener Unbill» 4'000 Euro überweisen. Eine Klage wegen Kreditschädigung wies das Gericht hingegen ab.

L. hatte stets behauptet, die Nachrichten seien zwar von dem Rechner in seinem Laden abgeschickt worden, nicht aber von ihm selbst. Das Gericht schenkte dieser Argumentation keinen Glauben, konnte L. aber auch nicht nachweisen, die Nachrichten selbst verfasst zu haben. Ausserdem lastete das Gericht der beklagten Politikerin an, ihre Tat nicht bereut zu haben. Maurer stand bis zuletzt hinter der Veröffentlichung der Hassbotschaften.

Für Maurers Anwältin Maria Windhager ist das Urteil nicht nachvollziehbar, sie spricht von einer «Täter-Opfer-Umkehr». Mit ihrer Mandantin sei eine Frau verurteilt worden, die «den mutigen Schritt an die Öffentlichkeit gewagt hat». Maurer kündigte nach dem Urteil an, in Berufung gehen zu wollen.

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