Gleichstellung Post macht Behindertem das Leben schwer

uri

29.5.2019

Der gelähmte 32-Jährige orderte sein neues Handy-Abo online. Die SIM-Karte bekam er trotzdem nicht ausgehändigt, weil er nicht persönlich unterschreiben konnte. (Symbolbild)
Der gelähmte 32-Jährige orderte sein neues Handy-Abo online. Die SIM-Karte bekam er trotzdem nicht ausgehändigt, weil er nicht persönlich unterschreiben konnte. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Aufgrund einer Erkrankung ist ein Schweizer gelähmt und kann deshalb auch keine Unterschrift leisten. Postangestellte verweigern ihm daraufhin den Abschluss eines neuen Handy-Abos.

Ein 32-Jähriger, der an der erblichen Muskelerkrankung Muskeldystrophie leidet, entscheidet sich für ein günstiges Handy-Abo bei UPC und bestellt dieses online. Als er seine SIM-Karte bei der Post abholen möchte, will man ihm die Karte aber nicht geben. Der Grund: Aufgrund seiner Krankheit kann der Kunde keinen Stift führen und deshalb auch keine Unterschrift leisten.

Wie die SRF-Sendung «Kassensturz» berichtet, sollte sich der an einen Rollstuhl gefesselte Mann für die Abholung der neuen SIM-Karte bei der Post in Oberkirch ausweisen und hier zudem persönlich unterschrieben. Weil er dazu nicht selbst körperlich in der Lage war, verweigerten die Postangestellten die Herausgabe der SIM-Karte. Und dass, obwohl sein Vater – mit einer notariellen Vollmacht ausgestattet – zugegen war.



Auch UPC half in der Angelegenheit zunächst nicht weiter. Das Unternehmen empfahl den Abschluss eines deutlich teureren Vertrags auf den Namen der Mutter, der dann auf den 32-Jährigen hätte überschrieben werden müssen. Die Krux dabei: Auch in diesem Fall wäre die Unterschrift des Betroffenen notwendig gewesen.

Vollmacht des Vaters hätte ausgereicht

Gegenüber SRF erklärte Kurt Broger von der Muskelgesellschaft, der Hilfsorganisation der Muskelkranken, der Vorgang sei diskriminierend. Schliesslich sei bereits seit 15 Jahren das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Und das besage, «dass für betroffene Menschen der Zugang zu Dienstleistungen gewährleistet sein muss.» Hier müsse man eine Lösung finden, so Broger.

Auf Nachfrage von «Kassensturz» will die Post prüfen, ob eine eigenhändige Unterschrift künftig noch nötig ist. Eine Sprecherin räumte den Fehler gegenüber der Sendung ein und entschuldigte sich für den Vorgang. Sie erklärte auch, dass man den Vertrag durchaus hätte sofort aushändigen können, da der Vater eine korrekte Beglaubigung mit sich geführt habe.

UPC leistete inzwischen ebenfalls eine Entschuldigung. Auch wurde das favorisierte Abo vertraglich besiegelt – ganz ohne Unterschrift.

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