Genfer Waffenhändler vor Gericht Illegaler Waffenverkauf an saudische Herrscherfamilie

zs, sda

28.1.2022 - 04:30

Ein Genfer hat zahlreiche Waffen ohne Bewilligung nach Saudi-Arabien verkauft. (Symbolbild)
Ein Genfer hat zahlreiche Waffen ohne Bewilligung nach Saudi-Arabien verkauft. (Symbolbild)
Keystone

Das Bundesstrafgericht befasst sich am Freitag mit dem unerlaubten Verkauf von Hunderten von Waffen an Angehörige der saudischen Herrscherfamilie und insbesondere einen der Prinzen. Angeklagt ist ein ehemaliger Angestellter eines Genfer Waffengeschäfts.

28.1.2022 - 04:30

Ein Angestellter eines Genfer Waffengeschäfts hat illegal Hunderte von Waffen an Mitglieder der saudischen Herrscherfamilie geliefert. Jetzt muss er sich vor dem Bundesstrafgericht verantworten.

Der 56-jährige Mann ist wegen unberechtigten Erwerbs und Besitzes von Waffen sowie wegen des Verkaufs von 476 Waffen ohne Genehmigung nach Saudi-Arabien angeklagt. Damit hat er gemäss der Anklage der Bundesanwaltschaft (BA) gegen das Kriegsmaterialgesetz verstossen. Der Mann muss sich ausserdem wegen Pfändungsbetrugs und Trunkenheit am Steuer verantworten.

Seine Taten flogen auf, als der 56-Jährige Ende Oktober 2018 auf der Autobahn A1 in einem Zustand qualifizierter Trunkenheit angehalten wurde. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Polizisten unter dem Beifahrersitz einen geladenen Revolver der Marke Colt Python und eine Schachtel mit Patronen.

Keine Bewilligung

Der Angeklagte besass weder einen Waffenerwerbsschein noch eine Waffentragbewilligung. Er sagte gegenüber den Polizisten, er habe Suizid begehen wollen.

Die Untersuchung zeigte, dass der Mann seit 2008 in einem Genfer Waffengeschäft arbeitete. Laut Anklage erwarb er 77 Waffen und Accessoires für seine private Sammlung – alles ohne die dafür notwendige Bewilligung. Er erwarb die Waffen von Kunden des Waffengeschäfts und liess diese im Glauben, dass er die Käufe für die Firma tätige.

Verkäufe nach Saudi-Arabien

Weiter soll der Angeklagte zwischen 2014 und 2018 476 Pistolen, Revolver, Jagd- und Sturmgewehre sowie Zubehör im Wert von rund 670'000 Franken an Mitglieder der saudischen Herrscherfamilie und insbesondere an einen von deren Prinzen verkauft haben. Dabei soll er weder um eine Kauf- noch eine Ausfuhrgenehmigung nachgefragt haben. Bei einigen Geschäften soll der Angeklagte das Kriegsmaterialgesetz missachtet haben.

Das von der BA angeforderte psychiatrische Gutachten ergab eine gemischte Persönlichkeitsstörung sowie Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum. Die Ärzte kamen zu dem Schluss, dass eine schwach eingeschränkte Schuldfähigkeit vorliegt.

Der Prozess findet im Rahmen des abgekürzten Verfahrens statt. Beim abgekürzten Verfahren verständigen sich die beschuldigte Person und die Staatsanwaltschaft über die Vorwürfe und das Strafmass. Das Ergebnis muss anschliessend von einem Gericht geprüft werden. (Fall SK.2021.54)

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