Tochter zu Tode gequältProzess um bizarres Tötungsdelikt
SDA
9.3.2018 - 09:51
Mit einem bizarren Tötungsdelikt befasst sich am Freitag das Bezirksgericht Frauenfeld: Ein 50-jähriger Mann wird beschuldigt, seine Tochter derart misshandelt zu haben, dass sie starb. Es soll sich um eine "Dämonenaustreibung" gehandelt haben.
Die Tat geschah Anfang 2016 in Wagenhausen TG. Der Staatsanwalt verlangt eine Verurteilung des Mannes wegen eventualvorsätzlicher Tötung, Schändung und Störung des Totenfriedens. Der Beschuldigte soll mit 14 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Er befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Der Verteidiger äusserte sich im Vorfeld des Prozesses nicht.
Die junge Frau kam am 2. Januar 2016 ums Leben. Die Anklageschrift nennt ihr Alter nicht, in einzelnen Medien wurde sie als 25-jährig und kleinwüchsig beschrieben. Sie soll ihren Vater erst im Erwachsenenalter kennengelernt haben. Beide sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland.
Laut Staatsanwalt verbrachten die beiden den Jahreswechsel zusammen mit dem Ex-Freund der Tochter in dessen Wohnung in Wagenhausen. Zwischen Vater und Tochter sei es wegen deren Kinderwunsch zu Auseinandersetzungen gekommen. Der Vater redete der jungen Frau ein, sie sei von einem Dämon besessen, den es auszutreiben gelte.
Tödliche "Dämonenaustreibung"
Zu diesem Zweck zeichnete er ihr - immer laut Anklage - ein Schutzsymbol auf die Fusssohle. Dann begann er die Tochter zu "massieren" indem er barfuss auf ihr herum trampelte. Den Druck verstärkte er noch, indem er sich an ein Büchergestell stemmte und mit den Füssen Drehbewegungen auf einzelnen Punkten des Körpers ausführte.
Dabei erlitt die junge Frau schwerste innere Verletzungen, denen sie erlag. Obwohl sie zusammenbrach und nicht mehr atmete, holte der Vater laut Staatsanwalt keine Hilfe. In Kurznachrichten an den Ex-Freund machte er beschönigende Angaben zum Zustand der jungen Frau.
Weshalb der Wohnungsinhaber nicht anwesend war, geht aus der Anklageschrift nicht hervor. Eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen vorsätzlicher Tötung wurde eingestellt, eine Beschwerde ist hängig. Ein Strafbefehl wegen unterlassener Nothilfe liegt beim Bezirksgericht Frauenfeld zur gerichtlichen Beurteilung.
Zusätzlich zur eventualvorsätzlichen Tötung - also das in Kauf nehmen des Todes - machte sich der Mann laut Anklage der Schändung und der Störung des Totenfriedens schuldig.
Dies, indem er sich sexuell an der sterbenden oder toten - jedenfalls nicht mehr widerstandsfähigen - Tochter verging. Und als bereits die Totenstarre einsetzte, drückte er gewaltsam die Kiefer der Leiche auf und klemmte ihr einen Holzknebel - einen so genannten Fischtöter - zwischen die Zähne.
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