Ein geplantes Oktoberfest im fernen Dubai beschäftigt an diesem Donnerstag (11.15 Uhr) das Oberlandesgericht (OLG) München. Es muss sich mit der Frage befassen, ob dieses Fest überhaupt Oktoberfest heissen darf.
19.5.2022 - 09:57
SDA
Die Stadt München hatte 2021 beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es den Veranstaltern untersagte, mit Formulierungen wie «Dubai Oktoberfest» oder «Das traditionelle Oktoberfest am Ort der EXPO 2021 Weltausstellung» für die geplante Veranstaltung in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu werben.
Mit Ankündigungen wie «Oktoberfest goes Dubai» hätten sie den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München I. Diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt.
Die Richter gaben damit dem Antrag der Stadt München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veranstalter statt. Ebenfalls untersagt sind demnach Sätze wie «das traditionelle Oktoberfest» oder die Behauptung, dass «das grösste Volksfest der Welt noch grösser» werde. Auch Abbildungen des Münchner Oktoberfests, die etwa das ikonische Riesenrad enthalten, sind laut Urteil künftig tabu.
Dagegen legten die Veranstalter Berufung ein. Ihre Begründung: Das Kennzeichnen «Oktoberfest» werde vielfach verwendet und sei «kennzeichnungsschwach».
Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, hatte nach dem Landgerichtsurteil im vergangenen Jahr gesagt, er sei «erleichtert» über die Entscheidung. Die pandemiebedingte «Oktoberfest»-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei «schäbig». Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen.
Sonderzug für Vierbeiner: 21 Hunde haben in Japan an der Seite ihrer Frauchen und Herrchen eine aussergewöhnliche Reise in einem Shinkansen-Hochgeschwindigkeitszug absolviert – mit einer Ausnahmegenehmigung.
22.05.2022
Jury für Schweigegeld-Prozess gegen Trump steht
Die Jury für das Schweigegeld-Verfahren gegen Donald Trump steht: Nach rund dreitägigen Befragungen einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und der Vorsitzende Richter am Donnerstag auf zwölf Geschworene.
20.04.2024
Schweizer Wetterflash
Wie wird das Wetter in der Schweiz in den nächsten 24 Stunden? Hier erfahren Sie alles Wichtige!