Prozess Prozess um Tötungsdelikt unter Hanf-Anbauern

SDA

17.8.2020 - 12:59

Vor dem Baselbieter Strafgericht muss sich ein Mitbetreiber einen Indoor-Hanfplantage wegen eines Tötungsdelikts verantworten.
Vor dem Baselbieter Strafgericht muss sich ein Mitbetreiber einen Indoor-Hanfplantage wegen eines Tötungsdelikts verantworten.
Source: Hochbauamt Baselland/Tom Bisig

Am Baselbieter Strafgericht in Muttenz BL hat am Montag der Prozess um ein Tötungsdelikt unter Betreibern einer Hanf-Indooranlage in Laufen BL begonnen. Die Anklage lautet auf Mord sowie auf Zuwiderhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.

Die Tat liegt ziemlich exakt drei Jahre zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 58-jährigen Angeklagten vor, am Morgen des 21. August 2017 dem damals 34-jährigen Drahtzieher der Indooranlage auf einem ehemaligen Steinbruch aufgelauert und den wehr- und ahnungslosen Mann «in skrupelloser Weise» erschossen zu haben.

Der Beschuldigte, der seit drei Jahren im vorzeitigen Strafvollzug in Solothurn einsitzt, bestritt die Tat nicht, wehrte sich aber dagegen, sie vorsätzlich begangen zu haben. Er habe sich durch Ausbaupläne und das aggressive Auftreten des Geld- und Auftraggebers zunehmend bedroht und ausgebootet gefühlt, sagte er vor Gericht. Er sei bis zum Schluss ratlos gewesen, wie er sich aus dieser Situation befreien könne.

Angeklagter fühlte sich bedroht

Einen Tag vor der Tat habe das spätere Opfer in einem eskalierenden Streit am Telefon angekündigt, das Haus am Folgetag selber räumen zu wollen. Er habe darauf nur noch drei Möglichkeiten gesehen, sich aus der Lage zu befreien, sagte der Beschuldigte: Abhauen, Suizid, oder die Situation anderweitig zu bereinigen. Daran, den Mitbetreiber zu töten, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, habe er nicht gedacht.

Am Tag der Tat sei er am frühen Morgen nach Delsberg gefahren, um sich von seinen beiden Söhnen, die dort bei deren Mutter lebten, zu verabschieden. Zu diesem Zeitpunkt hätten noch die Suizidgedanken im Vordergrund gestanden. Auf der Rückfahrt habe er auf einem Feldweg angehalten, die Pistole an seinen Kopf gesetzt, jedoch lediglich in den Boden geschossen. Er zu feige gewesen, sich umzubringen, sagte er.

Er sei danach zum Steinbruch zurückgefahren, wo es zur Begegnung mit dem Mitbetreiber kam. Der Angeklagte gab zu, mit gezogener Pistole auf das Opfer zugegangen zu sein, bestritt aber, bewusst auf die Brust gezielt zu haben, wie in der Anklageschrift ausgeführt wird. Als das Opfer die Hand zu einer Abwehrbewegung erhoben habe, habe er abgedrückt. Er habe nicht klar denken können. Ihm sei erst einige Zeit später bewusst geworden, was er getan habe.

«In skrupelloser Weise» gehandelt?

Der Angeklagte habe «in skrupelloser Weise» gehandelt, heisst es hingegen in der Anklageschrift. Dies mit der klaren Absicht, sich durch die Tötung seines Gegenübers aus der Drucksituation, in die er sich selber hinein manövriert habe, zu befreien.

Die von ihm getrennt lebende Ehefrau vermittelte als Zeugin ein anderes Bild. Sie beschrieb den Angeklagten als einen eigentlich «zu netten» Menschen, der in stetiger Angst vor seinem Mitbetreiber der Anlage gelebt habe. Sie habe ihm geraten, eine Anzeige zu erstatten und sei davon ausgegangen, dass er dies auch getan habe.

Der Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

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