Wegen mehrfachen Mordes muss sich ab Montag ein heute 42-jähriger Albaner vor dem baselstädtischen Strafgericht verantworten. Er war nach Schüssen auf Landsleute in einem Basler Café vom März 2017 festgenommen worden.
Zwei Täter betraten das Quartierlokal unweit des Musicaltheaters an einem Donnerstagabend nach acht Uhr. Der eine schoss viermal gezielt auf einzelne Gäste. Darauf ging das Duo sofort wieder und entkam trotz einer Grossfahndung. Rund einen Monat später konnten die Strafverfolger einen Tatverdächtigen ermitteln und festnehmen.
Die Schüsse töteten zwei Albaner im Alter von 28 respektive 39 Jahren; schwer verletzt wurde zudem ein damals 24-jähriger Albaner. Alle Opfer hatten keinen Schweizer Wohnsitz und waren im Ausland vorbestraft; gegen den Schwerverletzten bestand eine Einreisesperre nach einer Verurteilung wegen Vermögensdelikten im Kanton Baselland.
Das brutale Vorgehen und die Vorgeschichte von Beteiligten liessen rasch den Verdacht aufkommen, dass ein Machtkampf unter Drogendealern hinter der Bluttat stehen könnte. Entsprechend schwierig gestalteten sich die Ermittlungen - Angst vor Rache und Loyalitäten machen schweigsam. Der zweite Tatverdächtige ist bis heute flüchtig.
Varianten-Anklage
Wovon der Angeklagte lebt, ist unklar. Unter einem halben Dutzend Alias-Namen aktenkundig, ist der heute 42-jährige Albaner vorbestraft unter anderem wegen Körperverletzung und Kokainhandels, so in Deutschland und Frankreich. In der Schweiz war er wegen illegalen Aufenthalts in Nidwalden und Verstosses gegen eine Einreisesperre in Basel-Stadt verurteilt worden. Dealerei-Vorwürfe waren ihm nicht nachzuweisen.
Die Anklage wirft ihm vor, der Todesschütze gewesen zu sein. Er soll auch einen fünften Schuss zur Strassen-Fensterfront hin quer durch das Lokal abgegeben haben. Indes ist sie sich trotz Videoaufnahmen dessen nicht so sicher: Eventualiter beschuldigt sie ihn, als blosser Mittäter die Schussabgabe des flüchtigen Anderen voll mitzuverantworten.
Neben dem Mordvorwurf wegen der planmässigen und gezielten Tötung der beiden Landsleute sowie dem Vorwurf des versuchten Mordes am dritten Opfer wirft ihm die Anklage zudem vor, mit den Schüssen im engen Lokal auch die anderen Gäste, das Personal sowie Passanten und Anwohnern in Lebensgefahr gebracht zu haben. Dazu kommen Vergehen gegen das Waffengesetz.
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