AusbeutungPutzfrauen in Nobelort ausgebeutet: drei Personen vor Gericht
hn, sda
22.12.2021 - 15:30
Rund drei Jahre, nachdem in einem Berner Oberländer Nobelferienort die Ausbeutung von Frauen als Arbeitskräfte aufgeflogen war, müssen sich drei mutmasslichen Drahtzieher mit serbischen Wurzeln vor der Justiz verantworten.
hn, sda
22.12.2021, 15:30
SDA
Gerade jetzt präsentiert sich die Region von Gstaad von ihrer Postkartenseite. Die Dörfer tief verschneit, der Himmel blau, die Pisten einladend und die stattlichen Chalets der Schönen und Reichen herausgeputzt für die Festtage. Doch hinter den feinen Kulissen schwärt schon lange das Drecksgeschäft mit Billig-Putzkräften.
Vor drei Jahren flog ein grosser Fall auf. Im Zentrum dieses ausbeuterischen Menschenhandels steht ein Familie mit serbischen Wurzeln. Ihr wird vorgeworfen, seit 2013 vierzig Frauen serbischer Herkunft als Putzfrauen und Kindermädchen im Saanenland ausgebeutet zu haben.
Die Frauen im Alter zwischen 29 und 53 Jahren wurden mit dem Versprechen einer einfach zu verrichtenden, gut entlohnten Arbeit und der Aussicht auf eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz in die Schweiz gelockt.
In der Nobelferienregion von Gstaad mussten sie dann aber ohne Arbeitsbewilligung zu Hungerlöhnen riesige Arbeitspensen abschuften, durften sich nicht frei bewegen und hausten in prekären Verhältnissen. Geschlafen wurde auf Matratzen am Boden oder auf Liegestühlen. Die sanitären Einrichtungen waren minimal.
Erniedrigt und bedroht
Die Frauen wurden regelmässig beschimpft, erniedrigt, bedroht und massiv unter Druck gesetzt, wie die Staatsanwaltschaft und die Berner Kantonspolizei in einer Mitteilung vom Mittwoch schreiben. Und zu guter Letzt mussten die Frauen auch zwischen ihren Einsätzen rund um die Uhr ständig erreichbar sein.
Die drei Drahtzieher, eine 64-jährige Frau, ein 71-jähriger Mann und eine 43-jährige Frau wurden festgenommen. Die ältere Frau befindet sich mittlerweile im vorzeitigen Strafvollzug. Die beiden anderen Angeschuldigten wurden wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Alle drei sind teilweise geständig und werden vor Gericht gestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
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Der Rundgang kostet nichts – wer die Schatzkammer sehen möchte, muss 10 Euro Eintritt dafür zahlen, ermässigt 6 Euro.
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