Bewährungsstrafe Radfahrer fährt Fussgänger im Dunkeln tot

afp/tgab

5.12.2024

Ohne Licht und mit hoher Geschwindigkeit hat ein Radfahrer einen Fussgänger totgefahren. (Symbolbild)
Ohne Licht und mit hoher Geschwindigkeit hat ein Radfahrer einen Fussgänger totgefahren. (Symbolbild)
Imago

Ein Radfahrer prallt auf einem unbeleuchteten Geh- und Radweg mit einem Fussgänger zusammen, der daraufhin im Krankenhaus stirbt. Nun wurde er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

afp/tgab

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Radfahrer fährt in Kirchzarten bei Freiburg einen Fussgänger auf einem unbeleuchteten Geh- und Radweg tot.
  • Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
  • Der Radfahrer war ohne Licht und mit hoher Geschwindigkeit gefahren.

Das Amtsgericht Freiburg hat einen Radfahrer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, der im Dunkeln einen 56 Jahre alten Fussgänger totgefahren hat. Schuldig gesprochen wurde er wegen fahrlässiger Tötung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Tat ereignete sich demnach im Juni 2023 in Kirchzarten.

Dem Urteil zufolge war der 23-Jährige mit seinem Fahrrad auf einem unbeleuchteten Geh- und Radweg unterwegs, als er gegen den Fussgänger prallte. Dadurch wurde der Fussgänger auf den Boden geschleudert. Seine Verletzungen waren so schwer, dass er im Krankenhaus starb. Der 23-Jährige war ohne Licht und mit hoher Geschwindigkeit gefahren.