Bundesgericht hat entschieden Richter rügen Walliser Parlament +++ Strafe für Covid-Kredit-Betrüger

zs, sda

13.10.2022 - 12:21

Ein Häftling des Regionalgefängnisses Biel ist mit einer Klage vor Bundesgericht gescheitert. (Archivbild)
Ein Häftling des Regionalgefängnisses Biel ist mit einer Klage vor Bundesgericht gescheitert. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Bundesgericht veröffentlicht heute seine neusten Urteile. Sie betreffen neben anderen das Walliser Parlament, einen Covid-Kredit-Betrüger und einen Gefängnisinsassen.

Keystone-SDA, zs, sda

Walliser Parlament hat Entscheid verschleppt

Das Walliser Parlament ist vom Bundesgericht wegen einer Rechtsverweigerung gerügt worden. Es wollte nicht über ein Ausstandsgesuch gegen den kantonalen Datenschutzbeauftragten entscheiden, sondern einfach das Ende von dessen Amtszeit abwarten.

Die Zeitung Le Nouvelliste hatte vergeblich Einsicht in amtliche Dokumente verlangt. Zur Mediation wurde der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet. Doch statt ihm die Dokumente auszuhändigen, verlangte die betroffene Gemeinde den Ausstand des Datenschutzbeauftragten. Über dieses hätte das Parlament entschieden sollen, welches dies trotz wiederholter Aufforderung nicht tat.

Stattdessen verwies es darauf, dass der Datenschutzbeauftragte nur noch bis Ende 2022 im Amt sei, es also umsichtiger sei, diesen Zeitpunkt abzuwarten. Das Bundesgericht hat das Walliser Parlament nun angewiesen, binnen zweier Monate über das Ausstandsgesuch zu entscheiden.

Renitenter Häftling erhält keinen Rechtsbeistand

Die Berner Justiz hat des Gesuch für einen amtlichen Rechtsbeistand eines Gefängnisinsassen in Biel zurecht abgewiesen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann hatte Strafanzeige eingereicht, weil man ihn trotz mutmasslich bekannter Suizidalität in eine Sicherheitszelle gesperrt hatte. Dort zündete er eine Matratze an.

Der im Regionalgefängnis Biel gefangene Insasse begründete seinen Anspruch auf einen amtlichen Rechtsvertreter und unentgeltliche Rechtspflege unter anderem damit, dass er von Opfer eines Übergriffs staatlicher Funktionäre geworden sei.

Der Mann löste im Mai vergangenen Jahres zwei Mal mit einer Zigarette den Feueralarm in seiner Zelle aus. Als Disziplinierungsmassnahme wurde er in eine kameraüberwachte Sicherheitszelle gebracht, wie das Bundesgericht schreibt. Dort zerstückelte er die Matratze, häufte die Einzelteile vor der Zelltüre auf und setzte sie in Brand.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Beschwerdeführer mit erheblicher Wahrscheinlichkeit keine staatliche Gewalt erfahren habe. Das Löschen des Brandes und der Ablauf danach würden einem institutionalisierten Vorgehen entsprechen.

Mann ertrügt Covid-Kredit und verschleiert Geldfluss

Das Bundesgericht hat eine teilbedingte Freiheitsstrafe für einen Mann bestätigt, der einen Covid-Kredit in der Höhe von 95'000 Franken ertrogen hatte. Damit zahlte er vorwiegend private Schulden zurück, die er bei Dritten hatte.

Das Bundesgericht hat den Schuldspruch des Waadtländer Kantonsgerichts wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Geldwäscherei in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bestätigt. Der Mann muss von der zwölfmonatigen Freiheitsstrafe ein halbes Jahr absitzen.

Der Mann beantragte in seiner Beschwerde im Wesentlich einen Freispruch vom Vorwurf der Geldwäscherei und eine umfassend bedingte Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass er mit dem Abheben mehrerer Beträge in bar des gewährten Kredits die Weiterverfolgung des Geldes verschleiert habe, womit der Tatbestand der Geldwäscherei erfüllt sei.

Aufgrund des Verhaltens des Mannes im aktuellen Verfahren und der Vorstrafen durfte die kantonale Instanz laut Bundesgericht eine teilbedingte Freiheitsstrafe ausfällen. Auch wenn nicht konkret zu befürchten sei, dass der Mann rückfällig werde, bestünden doch ernsthafte Zweifel an einer Verhaltensänderung beim Beschwerdeführer.