BrandkatastropheRömer Ermittler informieren sich über Crans-Montana-Untersuchung
SDA
25.3.2026 - 08:06
Die Walliser Justiz gibt den italienischen Ermittler zur Brandkatastrophe in Crans-Montana Einsicht in die Akten. Die Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis, Beatrice Pilloud, hier im Bild beim Treffen im Februar mit ihrem Amtskollegen Francesco Lo Voi, leitet die Untersuchungen. (Archivfoto)
Keystone
Sechs Ermittler der Römer Staatsanwaltschaft treffen am Mittwoch im Wallis ein. Sie erhalten dort Einsicht in die Ermittlungsunterlagen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana am Neujahrestag.
Keystone-SDA
25.03.2026, 08:06
SDA
Die aus Richtern und Polizisten bestehende italienische Delegation wird zwei Tage in Sitten sein. «Die Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft Rom wird in Begleitung eines Dolmetschers Zugang zu allen Unterlagen der mehrere tausend Seiten umfassenden Akte erhalten», erklärte die Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis, Beatrice Pilloud, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.
Die italienischen Ermittler könnten die Unterlagen einsehen, aber keine Kopien davon anfertigen. Um eine Kopie der Unterlagen zu erhalten, die keine Namen enthalten, muss die Staatsanwaltschaft in Rom einen Verfahrensbeschluss der Walliser Staatsanwaltschaft einholen. Mit diesem Zwischenbeschluss können die Unterlagen dann nach Italien übermittelt werden.
Mit Zustimmung der genannten Personen
Bei Unterlagen, in denen Namen und Vornamen aufgeführt sind, muss die Walliser Staatsanwaltschaft auch die Zustimmung der genannten Personen einholen. Diese müssen damit einverstanden sein, dass die Unterlagen an die italienischen Ermittler weitergeleitet werden. Im Anschluss wird die Walliser Staatsanwaltschaft erneut Zwischenentscheide erlassen und kann diese Dokumente dann an ihre Kollegen weiterleiten – oder auch nicht.
Die Unterlagen dürfen jedoch von der Römer Staatsanwaltschaft erst dann verwendet werden, wenn der Entscheid über den Abschluss eines internationalen Rechtshilfeersuchens gefallen ist.
Versprechen eingehalten
Bereits am 19. Februar hatte sich eine Schweizer und eine italienische Delegation unter der Leitung von Beatrice Pilloud und ihrem römischen Amtskollegen Francesco Lo Voi zu einer Sitzung in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Justiz in Bern getroffen. Damals bekräftigte die Walliser Generalstaatsanwältin den Entscheid der Staatsanwaltschaft, einem Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Rom vom 30. Januar dieses Jahres stattzugeben.
Bei dem Treffen hatten die Parteien zudem bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis die Verfahrensleitung auf Schweizer Gebiet behalte und unter anderem entscheide, welche Beweismittel erhoben werden und ob die italienischen Ermittler bei deren Beschaffung anwesend seien. Das teilte das Bundesamt für Justiz im Anschluss daran mit.
Verstärkte Zusammenarbeit
Die Ankunft italienischer Ermittler diese Woche in Sitten bestätigt den Willen der Untersuchungsbehörden, verstärkt zusammenzuarbeiten, um die Ermittlungen voranzubringen. Unter den 41 Opfern und 115 Verletzten des Unglücks in der Bar «Le Constellation» sind sechs Tote sowie mehrere Verletzte aus Italien.
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