Gesetze Rostiger Paragraph für «Beerpong-Verbot»

SDA

16.5.2019 - 18:08

Der «Kampfgeist», der bei einem Trinkspiel entstehen könne, verleite zu erhöhtem Alkoholkonsum, argumentiert die Verwaltung des Kantons Neuenburg. (Symbolbild).
Der «Kampfgeist», der bei einem Trinkspiel entstehen könne, verleite zu erhöhtem Alkoholkonsum, argumentiert die Verwaltung des Kantons Neuenburg. (Symbolbild).
Source: Keystone/Ueli Christoffel

Die Auszeichnung der IG Freiheit für das «unnötigste und dümmste Gesetz» geht dieses Jahr in den Kanton Neuenburg. Dieser hat im Gewerbepolizeigesetz ein «Beerpong»-Verbot für Gaststätten aufgenommen.

Die Trophäe geht, stellvertretend für die Neuenburger Behörden, an den zuständigen Staatsrat Laurent Favre, wie es in einer Medienmitteilung heisst.

Das neue Gewerbepolizeigesetz des Kantons Neuenburg will den Konsum von alkoholischen Getränken senken, insbesondere was Spiele oder Wettbewerbe anbelangt. So wurden für öffentliche Lokale nicht nur «Happy-Hours», sondern auch «Beerpong»-Spiele verboten.

Der «Kampfgeist», der bei einem Trinkspiel entstehen könne, verleite zu erhöhtem Alkoholkonsum, argumentiert die kantonale Verwaltung. Ziel des Gesetzes sei, Jugendliche vor Alkoholmissbrauch zu schützen.

Den zweiten Platz belegt ein Vorstoss von Nationalrätin Regula Rytz (Grüne/BE), welche einen bundesrätlichen Bericht verlangt, der aufzeigt, mit welchen Regelungen und Massnahmen die Tageslichtzufuhr in Wohnräumen gefördert werden könnte.

Keine Übernachtungen in Kinderkrippen

Auch der Entscheid des solothurnischen Amts für Wirtschaft und Arbeit, dass Übernachtungen in Kinderkrippen aufgrund des Nachtarbeitsverbots nicht mehr möglich sein sollen, erhielt viele Stimmen.

Auf dem vierten Platz rangiert ein Fall aus der Stadt Zürich, wo einem Malermeister die Gewerbe-Parkkarte verweigert wurde. Sein Hybrid-Auto, welches er für Kundenbesuche einsetzen wollte, entspricht nach Auffassung der Verwaltung nicht einem «Werkstatt-, Liefer-oder Servicewagen», wie es das Reglement vorsieht.

Keine Funkgeräte beim Pilzesammeln

Den fünften Platz belegt das Urner Verbot von Funkgeräten beim Pilzesammeln: Wer im Kanton Uri als Pilzsammler ein Funkgerät mit sich führt, kassiert eine Busse von 50 Franken.

Die IG Freiheit wurde im September 2006 von einer Gruppe von Unternehmern und bürgerlichen Politikern gegründet. Dem Vorstand gehören Nationalräte von SVP, FDP und CVP an.

Seit 2007 verleiht die IG Freiheit jedes Jahr den «Rostigen Paragraphen». Mit dieser Auszeichnung will sie die Öffentlichkeit, vor allem aber Politiker und Verwaltung, auf die unzähligen unnötigen, bürokratischen Regulierungen aufmerksam machen. Nominiert werden Personen, welche eine besonders unsinnige Regelung oder ein fragwürdiges Verbot zu verantworten haben. Der Sieger wird im Rahmen eines öffentlichen Internet-Votings ermittelt.


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