Beschwerde hängig Russe wehrt sich gegen Auslieferung in die USA

SDA/lmy

30.8.2021 - 10:12

Die Beschwerde beim Bundesstrafgericht ist noch hängig.
Die Beschwerde beim Bundesstrafgericht ist noch hängig.
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Die USA wollen ihn wegen Verdachts auf Insiderhandel vor Gericht stellen, und auch Russland stellte ein Gesuch: Ein in Sion inhaftierter Russe wehrt sich gegen seine Auslieferung.

Keystone-SDA, SDA/lmy

Ein in Sitten inhaftierter Russe mit Kreml-Verbindungen beschwert sich beim Bundesstrafgericht gegen seine Auslieferung an die USA. Diese wollen den 40-Jährigen wegen des Verdachts auf Insiderhandel vor Gericht stellen. Ein Auslieferungsgesuch Russlands lehnte die Schweiz bereits ab.

Der von Moskau im Auslieferungsersuchen beschriebene Sachverhalt ist in der Schweiz nicht strafbar, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu einem Bericht der Tamedia-Zeitungen mitteilte. Die Voraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit sei somit nicht erfüllt, beschied das BJ die russischen Behörden am 12. August.

Eng mit dem Kreml verbandelt

Die Auslieferung in die USA verfügte das BJ am 24. Juni. Der inhaftierte Wladislaw Kliushin legte dagegen beim Bundesstrafgericht Beschwerde ein. Diese ist hängig. Kliushin gilt als eng mit dem Kreml verbandelt. Er besitzt eine Firma zur Medienbeobachtung und -analyse, welcher sich die russische Regierung bedient.



Verhaftet wurde Kliushin gestützt auf ein US-Ersuchen am 21. März in Sitten. Seither sitzt er in Auslieferungshaft im Wallis. Die USA suchten ihn wegen vermuteten Insiderhandels in Millionenhöhe. Am 19. April ersuchte die US-Botschaft in Bern um die Auslieferung Kliushins. Am 7. April war beim BJ das Auslieferungsersuchen aus Russland eingegangen.

Das BJ entscheidet erstinstanzlich über die Auslieferung ins Ausland. Sein Entscheid kann beim Bundesstrafgericht in Bellinzona angefochten werden. Bei einem besonders wichtigen Fall bildet das Bundesgericht die letzte Instanz.