Geld für Haus und Geliebte SBB-Mitarbeiter vor Gericht: Über 2 Millionen Franken ergaunert

SDA

5.6.2018 - 09:04

Elf Jahre lang soll ein SBB-Mitarbeiter in die eigene Tasche gewirtschaftet und damit seine Arbeitgeberin geschädigt haben. (Archiv)
Elf Jahre lang soll ein SBB-Mitarbeiter in die eigene Tasche gewirtschaftet und damit seine Arbeitgeberin geschädigt haben. (Archiv)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Ein SBB-Mitarbeiter soll elf Jahre lang Aufträge an zwei Firmen eines Freundes vergeben haben. Das Duo erwirtschaftete so vier Millionen Franken. Der Mitarbeiter und drei Geschäftsleute müssen sich ab heute Dienstag vor dem Bundesstrafgericht verantworten.

Als Projektleiter hatte der 56-jährige Angestellte aus dem Kanton Zürich massgebenden Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen. Dies machte er sich zu Nutze, indem er in der Zeitspanne zwischen April 2003 und März 2014 freihändige Aufträge an einen im Jahr 2011 verstorbenen Studienkollegen vergab.

Wie aus der Anklageschrift hervor geht, sollen die beiden Freunde die Offerten und Rechnungen an die SBB anfänglich zusammen verfasst haben. Nach einer gewissen Zeit übernahm der Angeklagte diese Aufgabe. Als Angestellter der SBB "kontrollierte" er die Unterlagen und bewilligte sie. Insgesamt kamen über 600 solcher Aufträge zusammen.

Nach dem Tod des Freundes willigte dessen Ehefrau ein, das System aufrechtzuerhalten. Dies lief bis im April 2014 gut. Am 2. April durchsuchte die Bundesanwaltschaft das Haus des Angeklagten und seinen Arbeitsplatz.

Auch das Treuhand-Unternehmen der beiden Firmen des verstorbenen Freundes und eine weitere Firma, die dem Angeklagten Vorteile verschaffte, erhielten Besuch von der Bundesanwaltschaft. Der SBB-Mitarbeiter verbrachte 30 Tage in Untersuchungshaft.

Geld für Haus und Geliebte

Dem ehemaligen Projektleiter werden mehrfache ungetreue Amtsführung, gewerbsmässiger Betrug, Geldwäscherei und weitere Delikte vorgeworfen. Mit den rund 2 Millionen Franken bezahlte er Handwerkerrechnungen für sein Haus, die Privatschule seiner Tochter, ein Motorrad der Marke Ducati und vieles mehr. Auch unterstütze er mit dem Geld seine Geliebte.

Den SBB sei allein aus den nicht oder nur teilweise erbrachten Arbeiten und Leistungen ein Schaden von mindestens 1,2 Millionen Franken entstanden, schreibt die Bundesanwaltschaft in der Anklageschrift.

Der Angeklagte soll zudem mit einer weiteren Firma zusammen gewirtschaftet haben, wie in der Anklageschrift ausgeführt wird. So liess sich der SBB-Angestellte für Aufträge, die er dieser Firma erteilte, von den drei Hauptaktionären Unterhaltungselektronik für rund 300'000 Franken finanzieren.

Darüber hinaus bewerkstelligte der Angeklagte die Finanzierung der Leasingraten für einen Mercedes von total 50'000 Franken mit Zahlungen der gleichen Firma, der er regelmässig Aufträge vergab.

Dabei reichten die Verantwortlichen der Firma gemäss Anklageschrift eine Offerte ein. Der SBB-Mann liess sie wissen, ob damit das Budget schon ausgereizt war oder nicht. War dies nicht der Fall, konnten sie eine neue Offerte einreichen.

Schwarze Kasse gespiesen

Mit dem Aufpreis wurde die "Kasse" des Angeklagten bei der Firma gespiesen. Und mit den Beträgen konnte er sich die Unterhaltungselektronik und weitere Goodies von der Firma bezahlen lassen. Zum Teil wurde ihm das Geld auch bar übergeben. Alles in allem erhielt er vom Februar 2004 bis März 2014 so Leistungen von total 380'000 Franken.

Auf der Anklagebank sitzen deshalb auch die drei grössten Aktionäre dieser Firma, wobei einem von ihnen lediglich die Gewährung von Flottenrabatten vorgeworfen wird.

Die Strafanträge sind noch nicht bekannt. Sie werden erst im Laufe des Prozesses eröffnet. Die Verhandlung dauert voraussichtlich bis am Donnerstag.

Verteidiger zweifeln an Zuständigkeit des Bundes

Zu klären war bei Prozessbeginn, ob der Bund tatsächlich zuständig ist für diesen Fall.

Damit die Bundesanwaltschaft (BA) eine Straftat untersuchen und das Bundesstrafgericht ein Urteil fällen darf, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Diese sind in der Strafprozessordnung festgelegt. Ansonsten sind die kantonalen Justizbehörden für die Verfolgung einer Straftat zuständig.

Die Anwälte der vier Angeklagten kritisierten, dass es sich beim Hauptangeklagten, einem ehemaligen SBB-Mitarbeiter, nicht um einen Bundesangestellten handle. Damit sei die im Gesetz vorgegebene Bedingung für eine Bundeszuständigkeit nicht erfüllt. Aus diesem Grund sei der Fall einer zuständigen kantonalen Instanz zu übergeben.

Nach einer kurzen Beratung kam das Bundesstrafgericht zum Schluss, dass der Prozess weitergeführt werde. Es begründete diesen Entscheid unter anderem damit, dass der Hauptangeklagte als funktioneller Beamter eine öffentlich-rechtliche Aufgabe für die SBB wahrgenommen habe.

Die SBB wiederum sei zwar eine Aktiengesellschaft, nehme aber einen öffentlichen Auftrag des Bundes war, erläuterte der vorsitzende Richter weiter.

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