Schlag mit Winkelschleifer Bedingte Freiheitsstrafe für den Chef

aula, sda

11.4.2022 - 11:42

Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Schwyzer Obergerichts.
Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Schwyzer Obergerichts.
KEYSTONE/ Christian Brun

Ein Mann der seinen Angestellten mit einem Schleifgerät auf den Kopf geschlagen hatte, muss für 13 Monate ins Gefängnis. Er beklagt, die Verletzungen seien vorwiegend im Spital passiert.

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Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Patrons abgewiesen, der seinen Angestellten mit einem Winkelschleifer geschlagen hatte. Der Mann wurde wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Die Schwyzer Justiz verzichtete darauf, eine Landesverweisung auszusprechen.

Die Auseinandersetzung fand im Januar 2019 statt. Der Beschwerdeführer hatte seinem Angestellten mit einem 2,7 Kilogramm schweren Winkelschleifer, der am Ende eines 1,30 Meter langen Stiels befestigt war, einen Schlag auf den Kopf versetzt. Das Opfer erlitt Gesichtsverletzungen, ein Hirntrauma und die Schädeldecke wurde eingedrückt.

Blutspuren an der Wand, nicht aber im Bett

In seiner Beschwerde rügte der Arbeitgeber die Beweiswürdigung des Schwyzer Kantonsgerichts. Er war insbesondere der Ansicht, dass die schweren Verletzungen, die sein Angestellter erlitten hatte, hauptsächlich auf einen Sturz im Spital zurückzuführen waren. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Dieses hält fest, dass die Vorinstanz die Beweise nicht willkürlich gewürdigt hat. Aus einem Gutachten gehe hervor, dass die Art der Verletzungen des Opfers mit einem Schlag mit einem Winkelschleifer vereinbar seien. Das Personal der Notaufnahme habe ausserdem Blutspuren an der Wand und auf dem Boden festgestellt, nicht aber auf dem Bett.