Eingeführte Kunst Schwarzenbach unterliegt  Zolldirektion in letzter Instanz

zs, sda

16.12.2020 - 12:00

Dolder-Besitzer und Kunstsammler Urs E. Schwarzenbach ist ein weiteres Mal vor dem Bundesgericht abgeblitzt. (Archivbild)
Dolder-Besitzer und Kunstsammler Urs E. Schwarzenbach ist ein weiteres Mal vor dem Bundesgericht abgeblitzt. (Archivbild)
Keystone

Der Hotelbesitzer und Kunstsammler Urs Schwarzenbach schuldet der Zolldirektion rund 11 Millionen Franken Einfuhrsteuern und 2,5 Millionen Franken Zinsen für nicht korrekt versteuerte Kunstwerke. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Schwarzenbachs abgewiesen.

Über fünf Jahre nach Beginn des Verfahrens ist die Mehrwertsteuer-Nachforderung der Zollkreisdirektion Schaffhausen rechtskräftig. Der Zoll hielt damals fest, dass Schwarzenbach Kunstwerke zu Unrecht steuerfrei im sogenannten Verlagerungsverfahren über eine Galerie in Zug eingeführt habe.

Dies ermöglichte ihm, Einfuhrsteuern aufzuschieben, beziehungsweise zu vermeiden. Die Galerie hat die notwendige Bewilligung für das Verlagerungsverfahren. In Wirklichkeit verfügte sie nie selbst über die Werke. Vielmehr wurden diese in Schwarzenbachs Liegenschaften und im Hotel Dolder in Zürich ausgestellt. Verkauft wurde keines der Stücke.

Das Bundesgericht bestätigt, dass die Verträge mit der Galerie nur simuliert waren und verweist auf sein erstes Urteil in dieser Sache. Es führt eine ganze Reihe von Indizien auf, die bereits die Vorinstanz zum Schluss geführt hatten, dass die Verträge vorgeschoben waren.

So waren darin die Verkaufspreise so tief festgelegt worden, dass sie nicht einmal den Einstandspreis deckten. Nicht bezahlt waren damit auch die bei Schwarzenbach für die Aufbewahrung und den Transport angefallenen Kosten, wie aus dem Urteil hervor geht.

Die kurze Vertragsdauer von nur zwei Wochen schloss zudem einen Verkauf faktisch aus. Eine Dokumentation von Verkaufsbemühungen existiert nicht.

Schwarzenbach ist in mehrere Verfahren verwickelt, bei denen es um nicht verzollte Kunstwerke geht und um nicht bei den Behörden gemeldeten Kunsthandel. (Urteil 2C_742/2020 vom 16.11.2020)

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