Eine in Mali vor vier Jahren entführte Schweizerin ist von ihren Entführern umgebracht worden. Dies teilte das Aussendepartement EDA am Freitagabend mit. Verantwortlich für die Tat sind offenbar Mitglieder eines Al-Kaida-Ablegers.
Die französischen Behörden hätten die Schweizer Behörden am Freitagnachmittag informiert, dass die Schweizer Geisel in Mali tot sei, heisst es in der Mitteilung. Sie sei offenbar schon vor einem Monat von den Entführern der islamistischen Terrororganisation Jama'at Nasr al-Islam wal Muslimin (JNIM) getötet worden.
Beim Opfer handelt es sich um eine Missionarin aus Basel, die vor vier Jahren entführt wurde. Dies bestätigte EDA-Sprecher Valentin Clivaz auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die genauen Umstände der Tötung der Schweizer Geisel sind laut EDA noch unklar.
Die Frau, die seit Jahren in Timbuktu als Missionarin tätig war, war Anfang 2016 bereits zum zweiten Mal entführt worden. Die Baslerin war bereits im April 2012 ein erstes Mal von Islamisten verschleppt worden.
Andere Geiseln sind freigekommen
Vor der Todesnachricht war die Freilassung mehrerer ebenfalls vor vier Jahren entführter Geiseln bekannt geworden. Eine 75-jährige französische Entwicklungshelferin kehrte am Freitag mit einer Sondermaschine in ihre Heimat zurück. Auf dem Flughafen wurde sie von Präsident Emmanuel Macron empfangen. Der Elysée-Palast machte keine Angaben zu den Umständen der Freilassung.
Auch der prominente malische Oppositionspolitiker Soumaila Cisse sowie zwei entführte Italiener wurden freigelassen. Die beiden Italiener trafen am Freitag in Rom ein, ebenfalls per Flugzeug.
Cassis: «Grosse Betroffenheit»
Aussenminister Cassis reagierte laut Mitteilung «mit grosser Betroffenheit» auf die Todes-Nachricht. «Ich verurteile diese grausame Tat und spreche den Angehörigen mein tief empfundenes Beileid aus.» Die Schweiz setze alles daran, mehr über die Umstände der Tötung und über den Verbleib der sterblichen Überreste zu erfahren. Dafür werde das EDA auch an die Übergangsregierung in Mali gelangen.
Das EDA verweist in seiner Mitteilung weiter darauf, dass sich Mitglieder des Bundesrates persönlich und wiederholt bei den zuständigen Behörden für die Freilassung der Frau eingesetzt hätten. Die Schweizer Behörden seien in den letzten vier Jahren zudem ständig im Kontakt mit der Familie des Opfers gewesen.
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