ProzessSchwiegersohn hingerichtet – 16 Jahre Gefängnis gefordert
SDA
20.8.2020 - 04:30
Wegen Mordes an seinem Schwiegersohn und Gefährdung des Lebens seiner Tochter soll ein 57-jähriger Mann in Solothurn gut 16 Jahre ins Gefängnis. Hinrichtung oder Totschlag durch Kurzschlusshandlung?
Der Mann gestand am Mittwoch vor Gericht, 2017 in Gerlafingen SO seinen Schwiegersohn mit zwei Schüssen getötet zu haben. Dabei sei der in Mazedonien aufgewachsene Angeklagte mit «besonderer Skrupellosigkeit» vorgegangen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er habe seinen Schwiegersohn richtiggehend exekutiert. Daher fordert sie vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn für den Täter 16,5 Jahre Haft.
Der Angeklagte habe zwar nie einen Grund für die Schüsse angegeben. Es sei jedoch offensichtlich, dass dieser in einem länger bestehenden innerfamiliären Konflikt zu suchen sei. Dem 57-Jährigen sei es um seine Familienehre und seine persönliche Ehre gegangen. Mit dem Schwiegersohn habe er den Urheber der Spannungen beseitigen wollen.
Verteidiger: «Kurzschlusshandlung»
Der Verteidiger hingegen sprach von einer «Kurzschlusshandlung». Er forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Totschlags. Dieser habe keine Tötungsabsicht gehabt. Vielmehr habe er in einer «heftigen Gemütsbewegung» auf das Opfer geschossen. Er habe Angst um das Leben seiner Tochter gehabt, weil sein Schwiegersohn der Frau mit dem Tod gedroht habe.
Vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens sei der 57-Jährige freizusprechen, da bei der Schussabgabe für die Frau keine Gefahr bestanden habe.
Entschuldigung des Angeklagten
Der Mann entschuldigte sich für seine Tat. «Es tut mir sehr leid. Ich sehe mich als schuldig», sagte er vor dem Amtsgericht auf Albanisch.
Er habe versucht, seinen Schwiegersohn nicht schwer zu verletzen. Doch dieser habe sich bei der Schussabgabe plötzlich gedreht. «Ich hätte nie gedacht, dass jemals so etwas passieren würde.»
Schüsse nach Streit
Laut Anklageschrift erzählte die Tochter des Beschuldigten am 20. Februar 2017 am Telefon von einem Streit mit ihrem Mann. Noch während des Telefongesprächs habe der Angeklagte im Schlafzimmer eine Pistole geholt. Damit sei er nach Gerlafingen SO zur Wohnung der Tochter und seines Schwiegersohnes gefahren.
Als er dort angekommen sei, hätten diese miteinander gestritten. Der Angeklagte habe seine Pistole gezogen und auf den Schwiegersohn gerichtet. Aus nächster Nähe habe er auf ihn geschossen.
Als der Schwiegersohn bewusstlos am Boden lag, gab der Angeklagte einen zweiten Schuss auf ihn ab. Das Opfer starb in der nachfolgenden Nacht im Spital.
Urteil voraussichtlich nächste Woche
Spätestens als er vor dem Haus in Gerlafingen das gefüllte Magazin in seine Pistole eingesetzt habe, habe der 57-Jährige beschlossen, seinen Schwiegersohn zu töten, heisst es in der Anklageschrift.
Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt wird sein Urteil voraussichtlich nächste Woche eröffnen. Der Angeklagte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug
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