ProzessStaatsanwältin verlangt 20 Monate für Aargauer Alt-Grossrat
roch, sda
5.11.2024 - 10:01
Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO hat die Staatsanwältin für den angeklagten Exhibitionisten eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren verlangt. Dem 55-jährigen Aargauer Alt-Grossrat sollen Tätigkeiten mit Jugendlichen verboten werden.
05.11.2024, 10:01
05.11.2024, 15:55
SDA
Beim Angeklagten handle es sich «eigentlich um einen Durchschnittsbürger», sagte die Staatsanwältin am Dienstag. Sie gehe davon aus, dass niemand in seinem Umfeld von seinen Taten gewusst oder ihm so etwas zugetraut habe.
Bereits 2018 konnte aus einer Spermaspur an einem Tatort die DNA des Beschuldigten ermittelt werden. Weil er polizeilich nicht registriert war, wurde er allerdings damals nicht gefunden, wie die Staatsanwältin sagte.
Als man ihn im Sommer 2022 auf frischer Tat ertappt habe, habe sich der Beschuldigte zuerst sehr kooperativ verhalten und auch den Ersatzmassnahmen, einer psychiatrischen Behandlung und einer Meldepflicht, zugestimmt. Exhibitionismus sei eine psychische Störung, die man behandeln könne, erläuterte die Staatsanwältin.
Daten gelöscht und Badehose versteckt
Der Beschuldigte habe gesagt, er schäme sich sehr für seine Taten. Er habe jedoch bestritten, handgreiflich geworden zu sein. Zu konkreten Vorfällen befragt, habe er dann häufig gesagt, er könne sich nicht erinnern oder er habe die Taten bestritten.
Er habe wiederholt versucht, Spuren zu vertuschen. Zwar habe er das Passwort für seine Fitnessuhr angegeben, aber kurz darauf vom Computer aus alle Daten gelöscht. Somit hätten seine Bewegungen nicht mehr nachverfolgt werden können. Bei der Hausdurchsuchung habe er versucht, Badehosen und Mützen vor der Polizei zu verstecken, die er bei den Taten getragen hatte.
«Die Frauen und Mädchen haben glaubhaft von ihren Erinnerungen erzählt», sagte die Staatsanwältin, «wenn sie etwas erfinden würden, wäre es kaum so detailreich und lebhaft.» Viele Aussagen von verschiedenen Opfern, die sich mehrheitlich nicht gekannt hätten, seien übereinstimmend.
5 Jahre Probezeit
Schwer wögen die Taten, weil auch Mädchen von 13 bis 15 Jahren betroffen gewesen seien. Wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, Exhibitionismus, sexueller Nötigung sowie Hinderung einer Amtshandlung sowie Irreführung von Behörden und Beamten soll der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen erhalten, verlangte die Staatsanwältin.
Beides bedingt mit einer Probezeit von 5 Jahren. Es besteht laut Staatsanwältin eine gewisse Rückfallgefahr. Dazu soll eine Busse von 300 Franken kommen.
Zudem verlangt die Staatsanwältin für den Mann ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Jugendlichen. Die schon laufenden Ersatzmassnahmen sollen beibehalten werden. Bereits seit einiger Zeit ist der 55-Jährige in psychiatrischer Behandlung und nimmt Antidepressiva zu sich, wie es hiess.
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