Prozess Strafe wegen Beihilfe zum Freitod bestätigt

SDA

30.4.2020 - 17:38

Pierre Beck, Vize-Präsident von Exit Schweiz Romandie, wird das Urteil voraussichtlich ans Bundesgericht weiterziehen. (Archivbild)
Pierre Beck, Vize-Präsident von Exit Schweiz Romandie, wird das Urteil voraussichtlich ans Bundesgericht weiterziehen. (Archivbild)
Source: Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Der Vizepräsident der Sterbehilfeorganisation Exit Schweiz Romandie, Pierre Beck, ist in einem Berufungsprozess in Genf zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte einer gesunden 86-Jährigen geholfen, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben.

Das Appellationsgericht in Genf bestätigte den Schuldspruch des Polizeigerichts vom vergangenen Oktober. Der pensionierte Arzt wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Beck wird das Urteil vom 20. April voraussichtlich ans Bundesgericht weiterziehen, wie er am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Er bestätigte damit einen Bericht des Westschweizer Radios RTS. «Diese Entscheidung ist ein Copy-Paste des vorherigen Urteils. Es ist nicht sehr originell», fügte er hinzu.

Verstoss gegen Heilmittelgesetz

Nach Ansicht der Richter hat der frühere Arzt gegen das Heilmittelgesetz verstossen, als er dem Wunsch der 86-jährigen Frau entsprach und ihr das in Überdosen tödlich wirkende Natrium-Pentobarbital – ein Schlafmittel – verschrieb. Das Mittel verabreichte sie sich selbst.

Die betagte, aber gesunde Frau hatte sich entschieden, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben und sich deshalb an Exit gewandt. Das Ehepaar schied im April 2017 aus dem Leben.

Sowohl das Genfer Polizeigericht im Oktober 2019 als auch das Appellationsgericht kamen zum Schluss, dass bei diesem Fall die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Sterbehilfe nicht eingehalten wurden. Die Verstorbene habe an keiner Krankheit gelitten und habe sich nicht am Ende ihres Lebens befunden.

Erfolglose Verteidigung

Bei der Berufungsverhandlung im März hatte Beck erneut – erfolglos – darauf hingewiesen, dass die Ehefrau einen Pakt mit ihrem Mann geschlossen habe und zum Tode entschlossen gewesen sei. Die Frau habe grosse Angst davor gehabt, ihren Mann zu überleben und habe sich ihren Entscheid reiflich überlegt.

«Sie sagte mir klar und unwiderruflich, dass sie Selbstmord begehen würde», sagte Beck vor Gericht. Er habe mit seiner Tat «das kleinere Übel» gewählt.

Zurück zur Startseite