Bundesgericht Strafe wegen versteckter Kleider in Sauna

SDA

13.12.2019 - 12:03

Das Bundesgericht hat sich mit einem Saunabesuch befassen müssen, der auf unerwünschte Weise endete. (Symbolbild)
Das Bundesgericht hat sich mit einem Saunabesuch befassen müssen, der auf unerwünschte Weise endete. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/AP/DAVID GOLDMAN

Das Bundesgericht hat ein Urteil der Zürcher Justiz bestätigt, die einen Mann wegen Sachentziehung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hat. Der Mann hatte bei einem Saunabesuch der Schwester seiner Freundin die Kleider versteckt, um sie so am Weggehen zu hindern.

Nach dem ersten Saunagang hatte der Mann seine Kleider, die seiner Freundin und deren Schwester geschnappt. Er knüllte die Kleider zusammen und stopfte sie in den Schrank unter einem Lavabo.

Der Verurteilte verriet nicht, wo sich die Kleider befinden – obwohl ihn die Geschädigte mehrmals darum bat. Amüsiert schaute er der Frau zu, wie sie ihre Kleider suchte. Als sie schliesslich den Schrank unter dem Lavabo öffnete, bemerkte sie nicht, dass sich in dem Knäuel auch ihre Kleider befanden.

So zog sie die Kleider ihrer Schwester an und verliess die Räumlichkeiten. Die Frau erstattete Anzeige. Und das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann im Mai 2018 wegen Sachentziehung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Widerwillen nackt

Das Obergericht bestätigte das Urteil. Zum gleichen Schluss kommt nun das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Geschädigte sei gezwungen gewesen, sich in den Räumlichkeiten des «Sauna-Studio-Tanzlokals» ohne Kleider aufzuhalten, schreibt das Bundesgericht in seinen Erwägungen.

Die Frau wollte sich gemäss Bundesgericht anziehen, was ihr während mindestens einer halben Stunde verwehrt blieb. Schliesslich zog sie die Kleider ihrer Schwester an und verliess die Räumlichkeiten. Keine Rolle spielt für die Lausanner Richter, dass die Frau ihre Kleider nicht im Kleiderknäuel entdeckte.

Allein für die Gerichtskosten vor Bundesgericht muss der Saunabesucher nun 3000 Franken bezahlen.

(Urteil 6B_1108/2019 vom 27.11.2019)

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