Justiz Strafverfahren gegen Bieler Imam wegen Sozialhilfebetrug

SDA/uri

4.12.2019

In dieser Bieler Moschee predigte Abu Ramadan. In der Nachbargemeinde Nidau soll der Libyer unrechtmässig Sozialhilfe bezogen haben. (Archiv)
In dieser Bieler Moschee predigte Abu Ramadan. In der Nachbargemeinde Nidau soll der Libyer unrechtmässig Sozialhilfe bezogen haben. (Archiv)
Bild: Keystone

Gegen Abu Ramadan, den Imam von Biel, wird wegen Sozialhilfemissbrauch ermittelt. Er wurde von den Behörden seiner Wohngemeinde Nidau angezeigt.

Die Berner Justiz ermittelt Medienberichten zufolge gegen den umstrittenen Bieler Imam Abu Ramadan wegen mutmasslichen Sozialhilfebetrugs. Seine Wohngemeinde Nidau bei Biel hat demnach gegen den 66-jährigen Libyer eine entsprechende Anzeige eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland eröffnete Anfang 2019 ein Strafverfahren, wie die Tamedia-Zeitungen und die SRF-Sendung «Rundschau» am Mittwoch unter Berufung auf den stellvertretenden Generalstaatsanwalt Christof Scheurer berichteten. Die Gemeinde hatte demnach die Anzeige Ende letzten Jahres eingereicht.

Berner Justiz führt weiteres Verfahren

Die Vorwürfe lauten auf Betrug, eventuell unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfe und eventuell Erwirken von Sozialhilfeleistungen durch Verschweigen von Tatsachen. Den Berichten zufolge soll der Agronom und langjährige Prediger zwischen Ende 2003 und Anfang 2017 rund 590'000 Franken Sozialhilfe bezogen und dabei Einkünfte verschwiegen haben. Verdienste können Kürzungen bei den Sozialhilfezahlungen zur Folge haben.

Ramadan bestreitet die Vorwürfe und wollte sich gegenüber den Medien nicht zum laufenden Verfahren äussern. Er habe betont, dass er mit den zuständigen Sachbearbeitern in Kontakt stehe und bestrebt sei, allfällige Missverständnisse zu klären, hiess es in den Berichten.

Die Berner Justiz führt seit März 2018 noch ein anderes Verfahren gegen den Mann. Er soll in der Bieler Ar'Rahman-Moschee Hasspredigten gegen Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten gehalten haben. Der Libyer hat seinen einstigen Flüchtlings- und Asylstatus inzwischen verloren. Er lebt heute dank einer C-Bewilligung in der Schweiz. Bei einer Verurteilung droht ihm die Ausschaffung.

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