Prozess-Kosten Streit um Uferweg am Wohlensee ist um ein Kapitel reicher

hn, sda

1.12.2022 - 15:20

Der Uferweg an der Inselrainbucht am Wohlensee ist seit Jahren umstritten.
Der Uferweg an der Inselrainbucht am Wohlensee ist seit Jahren umstritten.
Bild: Keystone

Seit Jahren liegen sich die Gemeinde Wohlen und der Kanton wegen eines Uferwegs beim Inselrain in Hinterkappelen in den Haaren. Aktuell geht es um Kosten der juristischen Auseinandersetzung. Hier hat die Gemeinde nun teilweise Recht erhalten.

Keystone-SDA, hn, sda

Das bernische Verwaltungsgericht kommt zwar zum Schluss, dass der Kanton sehr wohl berechtigt gewesen sei, der Gemeinde Parteikosten aus einem Rechtsmittelverfahren zu überbürden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.

Allerdings habe der Kanton Kosten von über 104'000 Franken nicht genügend detailliert dargestellt. Die Gemeinde habe damit die Verfügung nicht sachgerecht anfechten können, was einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gleichkomme.

Die Beschwerde wurde in diesem Punkt gutgeheissen. Die übrigen Punkte wurden abgelehnt, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.

Ersatzplanung durch den Kanton

Das Wegprojekt an der Hinterkappeler Inselrainbucht macht seit Jahren Schlagzeilen – unter anderem, weil sich die Standortgemeinde Wohlen 2006 ausserstande erklärte, innerhalb einer vom Kanton Bern gesetzten Frist eine eigene Lösung zu erarbeiten. In der Folge übernahm der Kanton Bern das Dossier und erarbeitete eine Lösung.

Diese kam 2018 jedoch vor Bundesgericht zu Fall. Die obersten Richter kamen zum Schluss, dass dem Vogelschutz «deutlich zu wenig Gewicht» beigemessen worden war.

Im Streit um die Kosten der juristischen Auseinandersetzung hatte Wohlen unter anderem argumentiert, der Kantons sei mit seiner Planung vor Bundesgericht gescheitert. Er dürfe die ihm aufgebrummten Parteikosten deswegen nicht einfach an die Gemeinde überwälzen.

Das sah das Verwaltungsgericht indessen anders. Weil die Gemeinde selber keine Planung erlassen habe, habe der Kanton ihre Aufgabe erfüllen müssen. Dazu gehöre auch die Teilnahme am Rechtsstreit mit dem damit verbundenen Prozessrisiko. Das Obsiegen oder Unterliegen vor Bundesgericht spiele bei der Überwälzung der Ersatzmassnahmekosten auf die Gemeinde keine Rolle.